KV Bremen vergibt Bereitschaftsdienste per Zufallsgenerator
Bremen – Ab dem zweiten Halbjahr 2018 müssen alle niedergelassenen Ärzte sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Praxen mit angestellten Ärzten in Bremen pro Versorgungsauftrag und Halbjahr ein bis zwei Dienste übernehmen. Darauf hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bremen in einer aktuellen Mitteilung an die niedergelassenen Ärzte hingewiesen.
Es gebe zwar einen Pool aus Freiwilligen, der Bereitschaftsdienste übernehme. Die Quote sei aber rückläufig. Das habe zur Folge, dass „die Anzahl der zu verteilenden Dienste die Anzahl der einteilungspflichtigen Ärzte übersteigt“, begründete die KV den Vorstoß.
Derzeit werden in Bremen rund 1.100 Dienste über einen Freiwilligen-Pool aus 75 Ärzten abgeleistet. Das sind 55 Prozent aller Dienste. Rund 85 Dienste werden der KV zufolge an MVZ und anstellende Praxen verteilt. Etwa 800 Dienste verbleiben damit für die restlichen 600 niedergelassenen Ärzte.
„Die Lücke wird dadurch gefüllt, dass einigen ein zweiter Dienst zugeteilt wird. Die Auswahl trifft nicht etwa ein Mitarbeiter der KV Bremen, sondern ein EDV-gesteuerter Zufallsgenerator“, erklärte die KV. Der entscheidet auch, ob es ein Behandlungs-, Telefon- oder Fahrdienst wird.
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