Ärzteschaft

KV Mecklenburg-Vor­pommern weitet Förderung für Niederlassung aus

  • Freitag, 17. Januar 2025
/picture alliance, Stockfotos-MG
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Schwerin – Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) weitet die Förderung für die Niederlassung im Land aus. Das Programm, das seit 2008 mehr als 200 Ansiedelungen von Haus- und grundver­sorgenden Fachärzten geschaffen hat, sei „nochmals nachgeschärft“ worden, teilte die KVMV mit.

Demnach beläuft sich der Höchstbetrag für die Förderung einer hausärztlichen Zulassung ab dem laufenden Jahr auf 125.000 Euro (bisher 75.000 Euro).

Ebenfalls ausgebaut wurde die Förderung der ambulanten fach­ärztlichen Grundversorgung. Diese bezog sich bis­­­lang auf einzelne Städte, in denen ein spezifischer lokaler Versorgungsbedarf festgestellt worden war.

Zukünftig ist die Förderung landesweit möglich, wenn der Versorgungsgrad nach der Bedarfsplanung 100 Pro­zent unterschreitet. Hier beträgt die mögliche Förderung 50.000 Euro, gegebenenfalls zuzüglich bereits ausge­lobter Förderungen für einzelne Versorgungsbereiche und Städte.

„Insgesamt können in diesen Bereichen dann Förderungen von bis zu 100.000 Euro erzielt werden“, schreibt die KV. Sofern die Ärzte in bereits bestehenden Praxen oder Medizinischen Versorgungszentren angestellt würden, seien Zuschüsse von bis zu 40.000 Euro bei Hausärzten beziehungsweise 20.000 Euro bei grund­versorgenden Fachärzten möglich.

Diese Förderungen der wohnortnahen Versorgung sind Teil eines umfassenden Programms zur Sicherstellung der Versorgung, das bereits bei den Medizinstudierenden ansetzt und auch eine umfassende finanzielle Unter­stützung des Erwerbs der Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt umfasst. Alle Fördermaßnahmen sind in der Anlage zu dieser Pressemitteilung zusammengefasst.

Ohne die konsequente und umfassende Förderung der ambulanten Strukturen wären die Probleme bei der Sicherstellung der Patientenversorgung „ungleich größer“, sagte Angelika von Schütz, Vorstandsvorsitzende der KVMV. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Mittel ausschließlich von den Vertragsärzten und den Kranken­kassen aufgebracht würden.

„Anders als bei den meisten anderen Strukturfördermaßnahmen fließt hier kein Cent Steuergeld und wir reden inzwischen über einen Betrag von knapp zehn Millionen Euro pro Jahr, wenn man die Förderung der ambulanten Weiterbildung mit einbezieht“, betonte von Schütz.

Ihr Vorstandskollege Tilo Schneider ergänzt, die finanzielle Förderung der Niederlassung und Weiterbildung werde zudem durch umfassende Beratungsmaßnahmen seitens der KVMV unterstützt.

may/EB

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