Ärzteschaft

KV Nordrhein legt zehn Punkte für eine nachhaltige Versorgung vor

  • Mittwoch, 3. Mai 2023
/Alexander Raths, stock.adobe.com
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Köln – Vor dem Hintergrund sich abzeichnender Engpässe müssen im Gesundheitswesen strukturelle Un­gleich­heiten zwischen ambulantem und stationärem Sektor abgebaut und vorhandene Kapazitäten der Pra­xen besser gesteuert werden.

Das hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), Frank Bergmann, heute anlässlich der Eröffnungsveranstaltung zum 17. Gesundheitskongress des Westens betont.

Für den KVNO-Chef müssen zehn Punkte dringend angegangen werden, um eine qualitativ hoch­wertige Patientenversorgung auch in Zukunft gewährleisten zu können.

Dazu gehört es, die Arzt-Patienten-Kontakte nachhaltig zu reduzieren, hausärztliche und fachärztliche Be­hand­lungszentren als Teampraxen sowie die Ambulantisierung zu fördern und gestufte Versor­gungsmodelle Hausarzt–Facharzt–Krankenhaus­ambulanz zu entwickeln.

Darüber hinaus müssen die Sektoren durchlässiger und der Notdienst ressourcenorientiert gestaltet werden. Die KVNO sieht auch einen Ausbau der Digitalisierung, einen Abbau der Bürokratie, eine Finanzierung der Vorhaltestrukturen in der Regelversorgung sowie im ambulanten Notdienst als erforderlich an.

Für die KV sollten auf der Agenda der Politik die Entbudgetierung des ambulanten Systems und die nach­hal­tige Finanzierung der ärztlichen Leistungen sowie der Delegationsleistungen und Teamleistungen stehen.

Es brauche auch eine „völlige Überarbeitung und Neuorientierung der Vergütungsstruktur“ sowie eine Förde­rung und nachhaltige Umstellung des Finanzierungsmodells der ambulanten Weiterbildung, hieß es.

„Mehr als 85 Millionen Arztfälle 2022 allein in Nordrhein sprechen eine deutliche Sprache“, sagte Bergmann. Der Garant der ambulanten Versorgung sei die Vertragsärzteschaft.

Veränderte Rahmenbedingungen in der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit sowie weitere Ambulantisierung stellten eine Herausforderung dar, die mit den tradierten Instrumenten wie etwa der Bedarfsplanung, der Gestaltung und Finanzierung der Weiterbil­dung sowie der Finanzierung der vertragsärztlichen Tätigkeit im Budget nicht zu meistern seien.

EB

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