Ärzteschaft

KV Nordrhein und Krankenkassen einigen sich auf Gesamtvergütung für 2024

  • Donnerstag, 21. Dezember 2023
/Liudmila Dutko, stock.adobe.com
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Düsseldorf – Die Mittel für die ambulante Versorgung und die Vergütung der Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeuten in Nordrhein steigen im kommenden Jahr um rund 190 Millionen Euro. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die gesetzlichen Krankenkassen geeinigt.

Unter Berücksichtigung der bereits auf Bundesebene vereinbarten Beschlüsse zum Orientierungspunktwert und der Veränderungsrate bei Morbidität und demografischer Entwicklung steigt die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) in Nordrhein 2024 um insgesamt gut 128 Millionen Euro. Um zusätzlich etwa 62 Millionen Euro wächst die Vergütung für die sogenannten Einzelleistungen inklusive der Fortführung bisheriger Sondervereinbarungen und Zuschläge – hierzu zählt etwa die Förderung der Schlafdiagnostik.

Neben der Umsetzung der Bundesvorgaben konnten sich KVNO und Krankenkassen in den Verhandlungen laut der gemeinsamen Mitteilung auch auf die Fortführung weiterer nordrhein-spezifischer Vereinbarungen einigen. Dazu gehören beispielsweise die bis Ende 2024 verlängerte extrabudgetäre Finanzierung der Leistungen der Polysomnographie und Polygraphie.

Ebenso soll auch im nächsten Jahr die seit 2020 bestehende Förderung des ambulanten Notdienstes in Nordrhein fortgesetzt werden. Die Förderung erhöht sich gemäß des Verhandlungsergebnisses im kommenden Jahr noch einmal um fünf auf dann insgesamt sieben Millionen Euro. Außerdem konnte eine Einigung zur Fortführung der Pflegeheimversorgung erzielt werden – wofür weitere vier Millionen Euro zur Verfügung stehen.

„Mit Blick auf die Bundesvorgaben waren unsere regionalen Verhandlungsspielräume allgemein begrenzt. Wir haben mit unseren Verhandlungspartnern einen konstruktiven und sachlichen Dialog erlebt und am Ende eine gemeinsame Lösung gefunden“, kommentierte Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KVNO, das Verhandlungsergebnis.

Die Finanzierung des ambulanten Notdienstes müsse aber generell im Bund auf eine neue Basis gestellt werden, insbesondere müssten diese Vereinbarungen schiedsamtsfähig sein, betonte Bergmann.

EB/aha

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