Ärzteschaft

KVNO: Niedergelassene Ärzte bei Reformen stärker mitdenken

  • Mittwoch, 20. Dezember 2023
/manit, stock.adobe.com
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Düsseldorf – Die geplante Krankenhausreform, die aktuelle Reformierung der stationären Landschaft in Nordrhein-Westfalen (NRW) sowie weitere Schritte hin zur Ambulantisierung haben auch erhebliche Effekte auf die belegärztliche Leistungserbringung und das ambulante Operieren bei Vertragsärztinnen und -ärzten. Das zeigt eine Umfrage der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO).

Die Hälfte der vormals belegärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte gibt demnach an, aktuell nicht mehr an Krankenhäusern zu praktizieren. Auch aus dem stationären Sektor kommt die Rückmeldung, dass die Belegabteilungen abnehmen und ihre Zukunft maßgeblich von der Krankenhausplanung abhängt. Dabei wird das Belegarztwesen sowohl von Krankenhäusern als auch von den Niedergelassenen als Paradebeispiel für intersektorale Zusammenarbeit und die Sicherstellung regionaler Versorgung benannt.

„In diesem Fall sind wir uns mit den Krankenhäusern einig: Belegärztliche Leistungen sind ein Paradebeispiel für eine erfolgreiche sektorenübergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit“, erklärten der KVNO-Vorstandsvorsitzende, Frank Bergmann, und sein Stellvertreter Carsten König. Die Behandlung erfolge ambulant und stationär aus einer Hand und trage maßgeblich zur Sicherung eines flächendeckenden regionalen Versorgungsangebotes bei.

„Die aktuelle Entwicklung im stationären Bereich – gerade in NRW – bringt dies jedoch ins Wanken: Zunehmend fallen belegärztliche Angebote weg, ohne dass eine Alternative vorgesehen ist. Besonders die Patientenversorgung im Bereich der HNO-ärztlichen Kinderchirurgie ist akut gefährdet“, fürchten Bergmann und König. Es drohe ein Einbruch insbesondere für Regionen ohne ambulante Operationszentren.

Sie betonen dabei, dass belegärztlich erbrachte Leistungen nicht einfach eins-zu-eins durch ambulante Operationen ersetzt werden könnten. „Vor allem bei Kindern, Hochbetagten, multimorbiden und in ihrer Mobilität eingeschränkten Patientinnen und Patienten werden stationäre Einrichtungen mitsamt postoperativer Betreuung dringend weiter benötigt.“ Andernfalls würden lange Anfahrtswege mit zum Teil deutlich längeren Wartezeiten in teils weiter entfernten Hauptabteilungen der Krankenhäuser drohen – und das obwohl eine wohnort- und zeitnahe Behandlung durch niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte möglich wäre.

Nicht nur belegärztliche, sondern auch ambulante Operationen werden in Krankenhäusern von niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten durchgeführt. „Gerade in Regionen, in denen es keine ambulanten Operationszentren gibt und medizinische Eingriffe nicht in eigener Praxis möglich sind, wirken sich die in der Krankenhausreform angedachten Veränderung negativ auf das ambulante Operieren aus“, kritisiert die KVNO.

Die KV erinnert dabei auch an die Koalitionsverträge der Bundesregierung sowie der Landesregierung in NRW, die beide vorsehen, Ambulantisierung zu fördern und die Kooperation von ambulanten und stationären Angeboten voranzutreiben und die Bereiche besser zu verzahnen. Die derzeitigen politischen Maßnahmen bewirkten aber das genaue Gegenteil, so die Kritik der KVNO.

Um das dringende benötigte Ambulantisierungspotenzial zu heben, brauche es eine angemessene Vergütung ambulanter Eingriffe für die Niedergelassenen.

„Es ist höchste Zeit, dass auch die Leistungen der fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen bei der Krankenhausreform mitgedacht werden und die Benachteiligung der Niedergelassenen ein Ende hat“, fordert die Spitze der KVNO.

EB

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