Ärzteschaft

KV Nordrhein wünscht sich raschen Coronaimpfstart in Praxen

  • Montag, 15. März 2021
/picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Olivier Matthys
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Düsseldorf – Die seit gut drei Monaten laufenden Schutzimpfungen gegen das Coronavirus in den voll­stationären Pflegeeinrichtungen im Rheinland sind laut dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, Frank Bergmann, „auf der Zielgeraden“.

„Es war richtig, mit den Impfungen der Hochbetagten zu beginnen, wir werden die Impfungen dieser Gruppe Ende des Monats abschließen können“, sagte Bergmann auf einer Online-Vertreterversammlung (VV) der KV am vergangenen Wochenende.

„Perspektivisch wird es von immenser Bedeutung sein, die Impfungen baldmöglichst flächendeckend in den Praxen zu verorten – vor allem mit Blick auf die angekündigten großen Mengen an Impfstoffen im zweiten Quartal“, sagte Bergmann.

Diese ließen sich faktisch nur noch mithilfe der Praxen effizient ver­imp­fen, die Impfzentren seien „allen­falls noch als Übergangslösung anzusehen“. „Das Gebot der Stunde muss lauten: Impftempo erhöhen, Logistik umstellen und das Impfgeschehen in die Praxen verlagern“, forderte Bergmann.

Überlastung der Praxen mit Schnelltests verhindern

Von der VV kritisch diskutiert wurden die neuen Regelungen der Coronatestverordnung des Bundes. „Mit Blick auf die künftigen Coronaimpfungen in den Praxen müssen wir verhindern, dass diese überlastet werden. Die beste Lösung wäre daher aus unserer Sicht, dass die Niedergelassenen nur symptomatische Patienten testen, asymptomatische Personen sollten etwa Apotheken oder andere Stellen aufsuchen“, sagte Carsten König, stellvertretender Vorsitzender der KV.

Deutliche Kritik übte die VV an den Ausgleichszahlungen des Coronaschutzschirms für Praxen. „Dass wir durch die festgelegte Begrenzung der Schutzschirmregelung auf die Leistungen der morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) unseren Schutzschirm nun quasi selbst finanzieren dürfen, ist ein Zeichen von politischer Geringschätzung“, betonte Bergmann.

Insgesamt beliefen sich die Ausgleichszahlungen laut Bergmann in den Quartalen eins bis drei 2020 auf rund 67 Millionen Euro, daraus entfielen auf den Ausgleich der MGV rund 41 Millionen und auf die extra­budgetäre Gesamtvergütung rund 26 Millionen Euro, also etwa ein Drittel des Gesamtvolumens. Die durchschnittliche Zahlung je Praxis im Jahresschnitt betrug 5.250 Euro.

hil

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