Ärzteschaft

KV Saarland fördert Wieder­einstiegs-Hospitationen für Ärzte

  • Donnerstag, 27. September 2018

Saarbrücken – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Saarland möchte es Ärzten erleichtern, nach einer Berufspause wieder in die Arbeitswelt einzusteigen – zum Beispiel nach Elternzeit oder Auslandsaufenthalten. Die KV fördert dazu die Hospitation in einer ambulanten Praxis. Von der Förderung profitieren der Praxis­inhaber und der Hospitant, denn die monatliche Fördersumme wird hälftig auf beide aufgeteilt. Die maximale Förderhöhe für eine Tätigkeit von mehr als 30 Stunden in der Woche beträgt 4.800 Euro pro Monat. Bei einer Teilzeittätigkeit wird der monatliche Förderbetrag entsprechend angepasst. Diese Förderung ist über maximal sechs Monate möglich. Als Wiedereinsteiger zählen Ärzte, die nach einer Auszeit von mindestens drei Jahren wieder vertragsärztlich tätig sein möchten.

„Diese Förderung ist für Ärzte eine gute Möglichkeit,  sich wieder mit dem Arbeiten in der Praxis vertraut zu machen oder auch das Arbeiten in einer ganz bestimmten Praxis auszuprobieren, in der man vielleicht mitarbeiten möchte. Für Praxisinhaber reduzieren sich die finanziellen Belastungen, die im Rahmen einer Hospitation anfallen“, erläuterte der Vorstandsvorsitzende der KV, Gunter Hauptmann.

Einen ähnlichen Ansatz verfolgt auch die KV Baden-Württemberg: Unter dem Motto „Neue Ärzte braucht das Land“ hat sie alle derzeit nicht aktiv in der Versorgung tätigen Ärzte in Baden-Württemberg angeschrieben und dafür geworben, eine Tätigkeit in der ambulanten Versorgung aufzunehmen. Den Wiedereinstieg erleichtern soll auch hier ein Hospitationsprogramm. In dem Bundesland kann der Hospitant bis zu drei Monate in einer Arztpraxis mitarbeiten. Für den zeitlichen Aufwand erhält der betreuende Arzt bis zu 2.500 Euro monatlich.

hil

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