KV Schleswig-Holstein will Chancengleichheit von Hausarzt- und Kollektivverträgen
Bad Segeberg – Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) plädiert dafür, die Mengenbegrenzung in der Leistungsvergütung sämtlicher Arztgruppen aufzuheben. Damit reagiert die KVSH auf Pläne der Bundesregierung, die Refinanzierungspflicht bei der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) abzuschaffen. „Wenn es bei HzV-Verträgen keine Mengenbegrenzung mehr gibt, muss dies auch für die Vergütung im Kollektivvertrag gelten“, forderte KVSH-Vorstandsvorsitzende Monika Schliffke.
Alles andere verzerre den Wettbewerb. Laut Koalitionsvertrag sollen die Vergütungsbeschränkungen in der HzV, wonach höhere Honorare für Hausärzte mit Einsparungen an anderer Stelle gekoppelt sind, aufgehoben werden.
Schliffke befürchtet, dies könne zu einer unkalkulierbaren „Bereinigung“ der Gesamtvergütung führen und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die finanzielle Grundlage zur Erfüllung ihrer Aufgaben entziehen: Dazu gehöre neben der Sicherstellung der ambulanten Versorgung auch die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes sowie die kontinuierliche Qualitätssicherung.
„Wenn es der Wille des Gesetzgebers ist, dass in der ambulanten Versorgung mehr Wettbewerb herrschen soll, muss dieser fair sein“, so die KVSH-Chefin. Es gehe nicht an, dass die KVen zum „Resteverwalter des Sicherstellungsauftrags“ gemacht würden, während andere vor allem die Vorteile für sich in Anspruch nähmen.
Stärke der KVen sei es, alle Ärzte und Psychotherapeuten gemeinsam zu vertreten und nicht nur einen Versorgungsbereich im Blick zu haben. Nur diese Gesamtbetrachtung ermögliche eine aufeinander abgestimmte Versorgung durch Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten im ganzen Land.
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