Ärzteschaft

Hausärztechef fordert zügige Verbesserung bei den Hausarztverträgen

  • Donnerstag, 23. Januar 2014

Berlin – Der Deutsche Hausärzteverband (HÄV) dringt darauf, die enge Wirtschaftlich­keits­verpflichtung für Hausarztverträge nach Paragraf 73 b Sozialgesetzbuch V rasch aufzuheben, so wie im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehen. „Wir werden sehr massiv einfordern, dass das jetzt gemacht wird“, sagte heute in Berlin der HÄV-Bundes­vorsitzende Ulrich Weigeldt. Die Aufhebung muss nach seinen Worten bis zum Frühsommer vorgenommen sein. Sonst würden auch ältere Verträge unter den engen Wirtschaftlichkeitsvorbehalt fallen.

In der geltenden Fassung des Paragrafen 73 b ist der 30. Juni 2014 als Stichtag festgehalten. Danach dürfen Ärzte, die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, grundsätzlich entweder nicht mehr Honorar erhalten als im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, oder der Mehrverdienst muss durch Einsparungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

Diese Vorgabe gilt bereits für Verträge, die seit Ende 2010 geschlossen wurden. Vom 1. Juli 2014 an würde sie auch für Verträge gelten, die vor dem Herbst 2010 zustande gekommen sind und zwischenzeitlich verlängert wurden, beispielsweise der Hausarzt­vertrag der AOK Baden-Württemberg.

Der Koalitionsvertrag sieht aber vor, die geltenden Vergütungsbeschränkungen aufzu­heben. Dass die schwarz-rote Bundesregierung ihre vereinbarten Verbesserungen für die Hausärztinnen und Hausärzte zügig umsetzen will, hatte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU), vor kurzem beim Neujahrsempfang des Deutschen Hausärzteverbands bekräftigt.

„Die Bedeutung der Rolle der Hausärzte ist uns bewusst“, hatte Widmann-Mauz vor rund 250 Gästen aus Ärzteschaft, Politik und Verbänden im Gesundheitswesen erklärt. Sie versprach, dass die große Koalition Hindernisse zügig abbauen und damit Perspektiven auch für den hausärztlichen Nachwuchs schaffen wolle.

Rie

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