KV Thüringen erklärt Honorarverhandlungen für gescheitert

Weimar – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen hat die Honorarverhandlungen für das kommende Jahr mit den Krankenkassen für gescheitert erklärt. Das gab die KV-Vorsitzende Annette Rommel auf der Vertreterversammlung Anfang November bekannt.
„Es war uns nicht möglich, einen Honorarvertrag auszuhandeln, der den Behandlungsbedarf der Menschen in Thüringen adäquat abbildet und die Verbesserung der Versorgung als Ziel hat“, erklärte Rommel dazu.
Ihr zufolge konnten sich die Verhandlungspartner vor allem über die förderungswürdigen Leistungen nicht einigen. Bei der Vereinbarung förderungswürdiger Leistungen ist im Honorarvertrag darzulegen, in welcher Weise Mängel in der Versorgung bestehen und inwieweit durch die Förderung der Leistungen eine Verbesserung der Ergebnisqualität bewirkt werden kann.
„Das ist zugegebenermaßen keine leichte Aufgabe“, sagte Rommel. Die KV habe in Treffen mit den Berufsverbänden diese Leistungen identifiziert und mit entsprechenden Begründungen versehen. Die Evaluation der förderungswürdigen Leistungen wurde zudem mit einem enormen statistischen Aufwand flankiert.
„In der Diskussion mit den Kassen ergab sich, dass die meisten förderungswürdigen Leistungen aus Sicht der Krankenkassen zu streichen waren“, sagte die KV-Vorsitzende. Die Forderung der KV nach der finanziellen Förderung neuer Arztsitze, der Ausdeckelung von weiteren Leistungen wie Geriatrie und Sozialpädiatrie und die Finanzierung der Strukturen des Bereitschaftsdienstes seien sogar „No-Gos“ für die Krankenkassen gewesen.
„Wir hatten das Gefühl, gegen eine Wand zu rennen und mussten die Ergebnisse unserer erfolgreichen Verhandlungen der letzten Jahre verteidigen, nicht nur in Bezug auf die förderungswürdigen Leistungen, sondern insbesondere auch im Hinblick auf die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung“, so Rommel. Es sei unmöglich gewesen, einen Konsens zu erzielen. „Wir rufen jetzt das Schiedsamt an, und das wird über den Honorarvertrag 2020 entscheiden“, sagte Rommel.
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