Vertragsärzte und Kassen einigen sich auf Honorarsteigerung von etwa 565 Millionen Euro

Berlin – Die diesjährige Verhandlungsrunde zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband über die Honorare der niedergelassenen Ärzte sowie Psychotherapeuten ist nach nur zwei Gesprächsrunden abgeschlossen worden.
Dabei einigten sich Vertreter der Ärzte und Krankenkassen auf die Steigerung des Orientierungswertes um 1,52 Prozent. Damit steigt der Wert für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen auf 10,9871 Cent. Bislang lag dieser bei 10,8226 Cent. Dies bedeutet eine Steigerung von Honoraren um rund 565 Millionen Euro für das Jahr 2020. Die konkrete Ausgestaltung wird jetzt auf Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Krankenkassenverbände der Bundesländer verhandelt.
„Es ist gut, dass wir eine Einigung mit unserem Vertragspartner erzielen konnten, zumal die Forderungen anfangs weit auseinanderlagen“, erklärte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV in einer Mitteilung. Dem Vernehmen nach hatten die Krankenkassen zunächst eine Steigerung von 0,3 Prozent beim Orientierungswert angeboten. Daher sei dies nun ein „guter Kompromiss“, wie es aus Verhandlungskreisen hieß.
Vergangene Woche hatte es nach einer Sitzung im Bewertungsausschuss noch vonseiten der KBV die Stellungnahme gegeben, dass die Verhandlungen schwierig seien. Nach einer zweiten Runde mit Spitzenvertretern der KBV und des GKV-Spitzenverbandes am vergangenen Dienstag wurde offenbar der nun verkündete Durchbruch erzielt. „Die gemeinsame Selbstverwaltung hat ihre Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt“, sagte Gassen.
Auch die Kassen zufrieden
Auch die Krankenkassenseite zeigte sich zufrieden: „Wir freuen uns, dass wir trotz schwieriger Verhandlungen mit unserem Vertragspartner eine Einigung zur Anpassung der Preise in der ambulanten Versorgung erzielen konnten“, erklärte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes und dort zuständig für die ärztliche Versorgung. „Die Selbstverwaltung zwischen Krankenkassen und Ärzten ist der Ort, an dem solche Entscheidungen partnerschaftlich getroffen werden“, sagte sie.
In dem diesjährigen Beschluss gibt es auch eine Anschubfinanzierung für Arztpraxen, die künftig Videosprechstunden anbieten wollen. So bezahlen Krankenkassen ab dem 1. Oktober 2019 bis zu 500 Euro pro Arzt und Quartal. Diese Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre und erfolgt als Zuschlag über die Gebührenordnungsposition 01451. Zusätzlich will der Bewertungsausschuss bis Ende September weitere Förderungen für die Videosprechstunde vereinbaren.
In der aktuellen Vereinbarung ist ebenso eine künftige Ausbudgetierung von humangenetischen Beurteilungsleistungen enthalten. Auch die Beratungsleistungen, die unter die Gebührenordnungspositionen 01841, 11230, 11233 bis 11236 fallen, werden für die kommenden drei Jahre extrabudgetär vergütet.
Als Grund gibt die KBV eine Mengenausweitung in diesem Bereich an. Es wird davon ausgegangen, dass die Vergütung in diesem Bereich bislang im einem niedrigen einstelligen Millionenbereich liege. Die bereits bestehende extrabudgetäre Vergütung von Leistungen der In-vitro Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen wird bis zum 1. Juli 2023 verlängert.
„Damit berücksichtigt der Bewertungsausschuss die wachsende Bedeutung genetischer Diagnostik und Beratung. Davon profitieren insbesondere Patienten mit seltenen Erkrankungen und Krebserkrankungen in der Familie. Angesichts des rasanten Fortschritts der Medizin kann diese Vereinbarung allerdings nur ein erster Schritt sein“, kommentierte Gassen diesen Teil des Ergebnisses.
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