Ärzteschaft

Vertragsärzte und Kassen einigen sich auf Honorarsteigerung von etwa 565 Millionen Euro

  • Freitag, 23. August 2019
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Berlin – Die diesjährige Verhandlungsrunde zwischen Kassenärztlicher Bundesvereini­gung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband über die Honorare der niedergelassenen Ärzte sowie Psychotherapeuten ist nach nur zwei Gesprächsrunden abgeschlossen worden.

Dabei einigten sich Vertreter der Ärzte und Krankenkassen auf die Steigerung des Orien­tierungswertes um 1,52 Prozent. Damit steigt der Wert für ärztliche und psychothera­peu­ti­­sche Leistungen auf 10,9871 Cent. Bislang lag dieser bei 10,8226 Cent. Dies bedeutet eine Steigerung von Honoraren um rund 565 Millionen Euro für das Jahr 2020. Die kon­krete Ausgestaltung wird jetzt auf Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Krankenkassenverbände der Bundesländer verhandelt.

„Es ist gut, dass wir eine Einigung mit unserem Vertragspartner erzielen konnten, zumal die Forderungen anfangs weit auseinanderlagen“, erklärte Andreas Gassen, Vorstandsvor­sitzender der KBV in einer Mitteilung. Dem Vernehmen nach hatten die Krankenkassen zunächst eine Steigerung von 0,3 Prozent beim Orientierungswert angeboten. Daher sei dies nun ein „guter Kompromiss“, wie es aus Verhandlungskreisen hieß.

Vergangene Woche hatte es nach einer Sitzung im Bewertungsausschuss noch vonseiten der KBV die Stellungnahme gegeben, dass die Verhandlungen schwierig seien. Nach einer zweiten Runde mit Spitzenvertretern der KBV und des GKV-Spitzenverbandes am vergan­genen Dienstag wurde offenbar der nun verkündete Durchbruch erzielt. „Die gemeinsame Selbstverwaltung hat ihre Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt“, sagte Gassen.

Auch die Kassen zufrieden

Auch die Krankenkassenseite zeigte sich zufrieden: „Wir freuen uns, dass wir trotz schwie­riger Verhandlungen mit unserem Vertragspartner eine Einigung zur Anpassung der Prei­se in der ambulanten Versorgung erzielen konnten“, erklärte Stefanie Stoff-Ahnis, Vor­stand des GKV-Spitzenverbandes und dort zuständig für die ärztliche Versorgung. „Die Selbstverwaltung zwischen Krankenkassen und Ärzten ist der Ort, an dem solche Ent­sche­i­dungen partnerschaftlich getroffen werden“, sagte sie.

In dem diesjährigen Beschluss gibt es auch eine Anschubfinanzierung für Arztpraxen, die künftig Videosprechstunden anbieten wollen. So bezahlen Krankenkassen ab dem 1. Ok­to­ber 2019 bis zu 500 Euro pro Arzt und Quartal. Diese Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre und erfolgt als Zuschlag über die Gebührenordnungsposition 01451. Zusätzlich will der Bewertungsausschuss bis Ende September weitere Förderungen für die Videosprech­stunde vereinbaren.

In der aktuellen Vereinbarung ist ebenso eine künftige Ausbudgetierung von humangene­tischen Beurteilungsleistungen enthalten. Auch die Beratungsleistungen, die unter die Ge­bührenordnungspositionen 01841, 11230, 11233 bis 11236 fallen, werden für die kom­menden drei Jahre extrabudgetär vergütet.

Als Grund gibt die KBV eine Mengenausweitung in diesem Bereich an. Es wird davon aus­gegangen, dass die Vergütung in diesem Bereich bislang im einem niedrigen einstelligen Millionenbereich liege. Die bereits bestehende extrabudgetäre Vergütung von Leistungen der In-vitro Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen wird bis zum 1. Juli 2023 ver­längert.

„Damit berücksichtigt der Bewertungsausschuss die wachsende Bedeutung genetischer Diagnostik und Beratung. Davon profitieren insbesondere Patienten mit seltenen Erkran­kungen und Krebserkrankungen in der Familie. Angesichts des rasanten Fortschritts der Medizin kann diese Vereinbarung allerdings nur ein erster Schritt sein“, kommentierte Gassen diesen Teil des Ergebnisses.

bee

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