KV und Krankenkassen in Brandenburg fördern Niederlassung
Potsdam – Auch im kommenden Jahr werden Ärzte bestimmter Fachrichtungen bis zu 50.000 Euro Förderung erhalten, wenn sie sich in unterversorgten Regionen Brandenburgs ansiedeln. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Brandenburg und die brandenburgischen Krankenkassen im gemeinsamen Landesausschuss verständigt.
„Wir wollen für alle Brandenburger eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung – unabhängig vom Wohnort. In ländlichen Regionen gestaltet sich dies jedoch immer schwieriger“, sagte der KV-Vorstandsvorsitzende Hans-Joachim Helming. Zugunsten der Patientenversorgung verzichten alle ambulant tätigen Ärzte in Brandenburg auf einen Teil ihres Honorars. Die märkischen Krankenkassen finanzieren die andere Hälfte der Förderung.
Die finanziellen Zuschüsse für Ärzte, welche frei werdende Praxen übernehmen beziehungsweise in unterversorgten Regionen neu gründen, betragen bei Übernahme 25.000 Euro, bei einer Neugründung 20.000 Euro sowie bei der Praxisübernahme in Form einer Zweigpraxis 7.500 Euro. Zusammen mit den Fördermitteln aus dem Strukturfonds der KVBB kommt ein Zuschuss von bis zu 50.000 Euro zusammen.
Förderungswürdig sind in bestimmten Planungsbereichen Haus- und Kinderärzte, Augenärzte, Gynäkologen und Dermatologen.
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