Ärzteschaft

KV Westfalen-Lippe schließt Hepatitis-C-Vertrag

  • Donnerstag, 28. Juli 2016
Uploaded: 28.07.2014 10:55:30 by mis
/dpa

Dortmund – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe hat mit der Barmer GEK einen Vertrag nach § 140a Sozialgesetzbuch V zur Verbesserung der Versor­gungs­qualität von Patienten mit einer chronischen Hepatitis-C-Infektion geschlossen. Ziel des Vertrages ist es, die Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Therapien unter Berück­sich­ti­gung einer wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie der Hepatitis-C-Patienten zu erhöhen.

Die Patienten sollen dabei mit den neuen Hepatitis-C-Wirkstoffen wie Sofosbuvir behan­delt werden. Nach § 140a Sozialgesetzbuch V können Krankenkassen unter anderem mit KVen Verträge über eine besondere Versorgung abschließen. Früher waren diese als Ver­träge zur Integrierten Versorgung bekannt.

Gemäß Vertrag soll die Behandlung der Patienten über die in der Regelversorgung vor­gesehenen Maßnahmen hinausgehen. So soll beispielsweise nach Gabe der Medikation ein regelmäßiges Monitoring der antiviralen Therapie in Abhängigkeit von der individu­ellen Therapiedauer in den Woche 2, 4, 8, 12 sowie nach Abschluss der Therapie in der 24. Woche erfolgen.

Nach Abschluss der Therapie sollen die Ärzte zudem mindestens drei Monate lang eine stadiengerechte Verlaufskontrolle der Aktivität der Lebererkrankung sowie möglicher extrahepatischer Manifestationen vornehmen. Darunter fallen einmal pro Jahr auch regel­mäßige Abdomensonographien – zweimal im Jahr bei Versicherten mit einer Leber­zirrhose.

Zudem sollen die teilnehmenden Ärzte eine interdisziplinäre Behandlung von Begleit- und Folgeerkrankungen wie Lymphomen oder psychiatrischen Erkrankungen koordinieren sowie einen schriftlichen Medikationsplan und eine Terminübersicht für Laborkontrollen aushändigen, um die Adhärenz der Patienten zu gewährleisten.

An dem 140a-Vertrag dürfen unter anderem Fachärzte für Innere Medizin teilnehmen, die einen Schwerpunkt Gastroenterologie haben. Vorgeschrieben ist zudem, dass sie unter anderem innerhalb der vergangenen drei Jahre mindestens 15 Hepatitis-C-Patienten pro Jahr be­treut haben. Zusätzlich müssen sie mindestens 30 CME-Punkte in Fort­bil­dungen im Bereich Infektiologie/Hepatologie innerhalb der vergangenen drei Jahre nachweisen können. Die Barmer GEK vergütet die teilnehmenden Ärzte außerhalb der morbiditäts­be­dingten Gesamtvergütung. Pro Quartal erhalten sie eine Betreuungs­pau­schale von 80 Euro.

fos

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