Ärzteschaft

KVen fordern Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung

  • Mittwoch, 5. April 2023
/Stockfotos-MG, stock.adobe.com
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München – Seit Anfang April können Ärzte ihre Patienten nicht mehr wegen leichten Atemwegsinfekten tele­fonisch krankschreiben. Aus Sicht verschiedener Kassenärztlicher Vereinigungen (KVen) und Verbände hat sich die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei bereits bekannten Patienten aber gut bewährt und sollte in die Regelversorgung übernommen werden.

„Insbesondere bei Infekten und leichten Erkrankungen ist die Telefon-AU sehr nützlich. So wird das Risiko von Ansteckungen im Wartezimmer gesenkt und die Patientinnen und Patienten müssen keine Auto- oder Bus­fahrt in die nächstgelegene Praxis auf sich nehmen, nur um eine Krankschreibung zu erhalten“, sagte der Vor­standsvorsitzende der KV Bayerns, Christian Pfeiffer. Die telefonische AU sei auch eine enorme Arbeitser­leichterung für die Praxen, betonte er.

So sieht es auch die KV Schleswig-Holstein. In vielen Regionen des Flächenlandes Schleswig-Holsteins gebe es Engpässe in der ambulanten Versorgung, sagte die KV-Vorstandsvorsitzende Monika Schliffke. Die Telefon- AU könne dazu beitragen, die ohnehin knappen Ressourcen in den Praxen effizient zu nutzen. Sie wies darauf­hin, dass es sich bei der telefonischen AU in der Regel um Bestandspatienten einer Praxis handle.

„Es bleibe eine ärztliche Entscheidung, eine AU telefonisch auszustellen oder aber die Patientin oder den Patienten in die Praxis zu bitten, wenn das medizinisch erforderlich ist“, hieß es aus der KV.

„Diese Coronasonderregelung hat für die Praxen und für die Patienten einen erheblichen Mehrwert gebracht. Warum daran nicht weiter festgehalten wird, ist unverständlich“, kritisiert Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA). Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sei zu Coronazeiten besonders wichtig gewesen, um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Praxen in den Hochzeiten zu entlasten.

„Die Corona-Infektionen bewegen sich in einem händelbaren Rahmen. Doch die Praxen sind weiterhin enorm belastet – weil es an Ärzten mangelt, weil die Menschen älter werden und deshalb mehr ärztliche Behandlun­gen benötigen. Und jetzt wird den Praxen auch noch eine effektive und ressourcenschonende Entlastung, die die Telefon-AU gebracht hat, genommen“, sagt Böhme.

Der KVSA-Vorstand spricht sich für ein Beibehalten der telefonischen Krankschreibung aus. Und zwar nicht nur für Infekte der Atemwege, sondern auch für andere Erkrankungen, die einen Arztbesuch nicht zwingend erfordern. Der Arzt kenne seine Patienten und wisse, ob eine medizinische Einschätzung per Telefon möglich ist oder ob er die Patienten in der Praxis sehen möchte.

Bereits in der Vergangenenheit hatte sich der Deutsche Hausärzteverband dafür ausgesprochen, AU-Be­scheinigungen dauerhaft am Telefon ausstellen zu können. „Ohne die telefonische Krankschreibung geht es nicht mehr“, sagte die erste stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth.

hil

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