Ärzteschaft

Telefonische Krankschreibung: G-BA will Anfang Dezember beraten

  • Dienstag, 28. November 2023
/Photographee.eu, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will in der kommenden Sitzung, am 7. Dezember, über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) beraten. Dabei geht es um die telefonische Fest­stellung der Arbeitsunfähigkeit (AU).

Das Gremium hat den Auftrag bis Ende Januar eine Richtlinie auszu­arbeiten, wie es auf der Internetseite der Bundesregierung heißt. Ziel der neuen Regelung soll es sein, eine erstmalige Krankschreibung wegen einer akuten Erkrankung ohne schwere Symptomatik für Patienten, die in der jeweiligen ärztlichen Praxis bekann­ten sind, auch nach tele­fonischer Anamnese zu ermöglichen.

Ein im Sommer vom Bundestag beschlossenes Gesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht vor, dass Krankschreibungen per Telefon dauerhaft möglich werden sollen. Die Regelung wurde während der Coronapandemie eingeführt und war im April zunächst ausgelaufen.

Der Hausärzteverband hatte heute angesichts steigender Infektionszahlen eine schnellere Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung gefordert. Es sei nicht nachvollziehbar, dass dies noch nicht geschehen sei, sagte der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Beier, dem Redaktions­netzwerk Deutschland. Die Krankschreibung per Telefon wäre aus seiner Sicht schon in diesem Winter eine dringend notwendige Entlastung für die Hausarztpraxen gewesen.

Die Hausärzte und ihre Praxisteams arbeiten laut Beier bereits jetzt unter Hochdruck, um alle Patienten zu versorgen. Vielerorts werde es aber immer schwieriger, dem Ansturm gerecht zu werden. Das habe nicht nur mit der aktuellen Infektionswelle zu tun, sondern vor allem auch mit fehlenden Hausärztinnen und Haus­ärzten. Beier vermisste Rückendeckung von den Verantwortlichen aus der Politik.

dpa/afp/may

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