KVen kritisieren neue Regelung zur Bedarfsplanung
Berlin – Scharfe Kritik an einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Bedarfsplanung hat die Freie Allianz der Länder-KVen (FALK) geübt. Ihr gehören die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Bayerns an.
Bei der Regelung geht es darum, ermächtigte Institute und Kliniken in die Bedarfsplanung für den niedergelassenen Bereich einzubeziehen. „Generell bieten die Ermächtigungen einzelner Krankenhausärzte und Psychotherapeuten sowie ganzer Kliniken und Institute für einzelne spezifische Leistungen eine durchaus sinnvolle Ergänzung“, hieß es aus den KVen. Mit dem jetzt vorliegenden Beschluss des G-BA zur Anrechnung von Ermächtigungen in der Bedarfsplanung werde jedoch „auf dem Papier eine Versorgungsdichte dargestellt, die der Realität oft nicht standhalten könnte“, so die FALK-KVen.
Bislang seien Ermächtigungen auf einen speziellen Bedarf zugeschnitten und zeitlich befristet. Damit werde dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Rechnung getragen. Indem der GB-A jetzt vorsehe, alle Ermächtigungen in der Bedarfsplanung pauschal zu berücksichtigen, werde dieser Grundsatz praktisch umgedreht, so die KV-Kritik.
Bereits im vergangenen Dezember hatte der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland eV (bkjpp) eine Regelung in Bayern kritisiert, die in dieselbe Richtung gehe und die Möglichkeiten zur Niederlassung stark einschränke. „Die nachträgliche Einrechnung von bestehenden Ambulanzen in die Bedarfsplanung stellt die Versorgung auf den Kopf, weil sich nun gegebenenfalls keine Psychiater mehr in der Region niederlassen können“, kritisierte der Vorsitzende des Verbandes, Maik Herberhold. Tatsächlich bestehe jedoch ein großer Bedarf an Kinder- und Jugendpsychiatern. Längere Wartezeiten und eine insgesamt schlechtere Versorgung der Patienten seien die Folge.
Die Vorstände der FALK-KVen fordern jetzt, Ermächtigungen nur in Ausnahmefällen in der Bedarfsplanung zu berücksichtigen. Ansonsten seien die mit Vertretern der Krankenkassen und Ärzte paritätisch besetzten Zulassungsausschüsse in den Regionen gefordert, „jeden einzelnen Antrag auf Ermächtigung auch dahingehend zu prüfen, ob dadurch nicht einem niederlassungswilligen Arzt oder Psychotherapeuten ein Platz in der ambulanten Versorgung streitig gemacht wird“, hieß es aus den FALK-KVen.
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