Laborärzte sehen Probleme bei der Infektionsdiagnostik

Berlin – Die Infektionsdiagnostik wird derzeit durch fehlende Abrechnungsmöglichkeit für die Multiplex-PCR in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behindert. Das hat der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) bemängelt.
Die fehlenden Abrechnungsmöglichkeiten führten dazu, dass die Unterscheidung von Corona- und RSV-Infektionen (RSV: Humanes Respiratorisches Synzytial-Virus) verzögert und die Verbreitung respiratorischer Keime begünstigt würden, schreibt der BDL heute. Schwere Krankheitsbilder seien derzeit stark mit RSV assoziiert.
Demgegenüber zeigten sich bei geimpften Menschen, die (nur) auf das Coronavirus – schwach positiv – getestet würden, fast keine Krankheitszeichen. In den betroffenen Familien seien auch die Krankheitssymptome der Kinder – trotz hoher Viruslasten – nur schwach ausgeprägt.
Der Vorsitzende des BDL, Andreas Bobrowski, spricht sich zudem dafür aus, dass Antigenschnelltests auf SARS-CoV-2 nur noch für Ad-hoc-Entscheidungen im Infektionsschutz eingesetzt werden sollten, etwa in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen.
Wenn man die verlässlichen PCR-Tests wieder zur Standardversorgung in der Coronainfektionsdiagnostik mache, könne man die mögliche Rücknahme der Maßnahmen auf einer besseren Datengrundlage bewerten, sagte er. „Aber weil in Deutschland immer noch überwiegend Schnelltests über Schutzmaßnahmen entscheiden, wissen wir derzeit nicht, was und wieviel unter dem Radar geschieht.“
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