Laborärzte und Mikrobiologen fordern Nachbesserungen bei der Laborreform
Berlin – Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie haben die Anfang April in Kraft getretene Laborreform scharf kritisiert. Die dadurch entstandene Kürzung des fachärztlichen Honorars sei willkürlich und gefährde die flächendeckende Versorgung mit Labormedizin und Mikrobiologie.
In einer jetzt verabschiedeten Resolution fordern die Laborärzte und Mikrobiologen deshalb, die Abwertung der Laborgrundpauschale aufzuheben, um den ärztlichen Leistungsanteil im Verhältnis zu den übrigen ärztlichen Leistungen im Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) wieder annähernd angemessen zu vergüten.
„Mit großer Enttäuschung und Unverständnis nehmen wir zur Kenntnis, dass mit Inkrafttreten der Laborreform zum 1. April 2018 nicht nur einschneidende Änderungen in der Honorarverteilung vorgenommen werden“, sagte Michael Müller, Vorsitzender des Berufsverbandes „Akkreditierte Labore in der Medizin“ (ALM).
Vor allem die Tatsache, dass das Honorar für die vertragsärztliche Arbeit als Fachärzte mit einem Federstrich um bis zu 38 Prozent und mehr gekürzt wird, sei schlichtweg nicht hinnehmbar, so Müller. „Es gibt weder einen sachlichen noch einen anderen Grund, eine einzelne und noch dazu sehr kleine Arztgruppe so massiv in ihrem ärztlichen Honorar zu beschneiden“, sagte er.
Die Auswirkungen der Absenkung sind nach Berechnungen des Berufsverbandes drastisch: Um mindestens 33 Prozent würde das Honorar gekürzt. Diese erhebliche Abwertung der Vergütung der fachärztlichen Arbeit im Labor führe nicht nur zu einer systematischen Schlechterstellung der Laborärzte und Mikrobiologen im Vergleich zu anderen Ärzten bei der Honorierung der ärztlichen Leistung.
Mit der zusätzlichen Anwendung der Mindestquote von 89 Prozent oder anderer Abstaffelungsregeln auf die fachärztliche Grundpauschale werde man auf nicht akzeptable Weise sogar doppelt pauschaliert – und das vom ersten Behandlungsfall an. Müller: „Das ist nicht nur eine Geringschätzung der fachärztlichen Tätigkeit im Labor, sondern ein verheerendes Signal an den laborärztlichen Nachwuchs.“
Ziel der Laborreform ist es, die überproportional wachsenden Ausgaben im Labor in den Griff zu bekommen. Nach Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) steigen diese jedes Jahr um rund fünf Prozent und damit deutlich stärker als die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Mit der Reform sollen stärkere Anreize für eine wirtschaftliche Veranlassung und Abrechnung von Laboruntersuchungen gesetzt werden. Dazu wurde unter anderem eine neue Systematik zur Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus eingeführt.
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