Ärzteschaft

Laborärzte wollen grundlegende Korrektur der Laborreform

  • Dienstag, 24. April 2018
Laboranalyse Gerät mit Glasröhrchen /Therina Groenewald stock.adobe.com
/Therina Groenewald, stock.adobe.com

Berlin – Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) hat eine grundlegende Korrektur der Laborreform gefordert, auf die sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband geeinigt hatten. Die erste Stufe der Reform trat am 1. April in Kraft. Ihr Ziel ist es, die Ausgabenzuwächse für Laborleistungen zu begrenzen. Denn diese steigen nach Berechnungen der KBV jedes Jahr um rund fünf Prozent und damit deutlich stärker als die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung mit rund 2,5 Prozent jährlich.

Im Vordergrund habe bei der Reform nicht die Verbesserung der Patientenversorgung gestanden, sondern die Befriedung des Honorarstreits zwischen Haus- und Fachärzten, kritisierte der BDL-Vorsitzende Andreas Bobrowski gestern in Berlin. Denn die Zunahme von Laborleistungen, die in erster Linie durch eine erhöhte Morbidität und den medizin-technischen Fortschritt bedingt sei, habe dazu geführt, dass die dafür bereitgestellten Budgets seit Jahren viel zu gering bemessen seien.

Kritik vom Hausärzteverband

Haus- und Fachärzte mussten deshalb zu annähernd gleichen Teilen immer mehr Geld aus ihren Honorartöpfen in den Labortopf nachschießen. Die Hausärzte bemängelten dabei, dass sie für Laborleistungen bezahlen müssten, die eigentlich zum fachärzt­lichen Versorgungsbereich gehören. Das sei nicht nur ungerecht, sondern auch rechtswidrig, hieß es aus dem Deutschen Hausärzteverband.

Mit der Laborreform soll jetzt der Betrag, der zusätzlich in den Labortopf fließt, dem jeweiligen Vergütungsanteil der haus- und fachärztlichen Laborleistungen entsprechen. Außerdem werden aus diesem Topf seit dem 1. April nur noch der Wirtschaftlichkeitsbonus und veranlasste Laboruntersuchungen vergütet. Alle anderen Leistungen werden der KBV zufolge in den jeweiligen Versorgungsbereich überführt.

Belohnt wird das Unterlassen von Leistungen

Dass die Ärzte dafür belohnt werden, möglichst wenige Laborleistungen zu veranlassen, schafft nach Ansicht von Bobrowski Fehlanreize. Zur Qualität der labormedizinischen Versorgung trage der Wirtschaftlichkeitsbonus, der seit dem 1. April nach einer neuen Systematik berechnet werde und sich an arztgruppen­spezifischen Fallwerten orientiere, jedenfalls nicht bei. Ein Skandal sei auch die Absenkung der Quotierung für veranlasste Laboruntersuchungen. Sie sinkt von 91,58 auf 89 Prozent. Das heißt, dass Laborärzte künftig im Durchschnitt nur noch 89 Prozent ihrer Leistungen nach dem vollen Euro-Preis vergütet bekommen, den der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ausweist.

„Die Laborreform wird ausschließlich auf dem Rücken der deutschen Laborärzteschaft und der von ihnen betreuten Patienten ausgetragen“, sagte Bobrowski. Damit habe die Reform ihr Ziel verfehlt, eine qualitativ bessere Laborversorgung zu erreichen. Die stärkere Regionalisierung der Laborvergütung werde zudem dazu führen, dass das Prinzip „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ endgültig aufgegeben werde.

„In einer nachhaltigen Laborreform dürfen keine Honoraranteile mehr für die Verhinderung von Laborleistungen oder zur Schlichtung innerärztlicher Konflikte verschwendet werden, forderte Bobrowski. Der BDL und die Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin hätten sich bereits frühzeitig für die Einführung diagnostischer Pfade eingesetzt, die dem behandelnden Arzt Hilfestellungen bei der Frage geben, welche Laboruntersuchung sinnvoll und angemessen sei, erklärte Bobrowski. Dadurch könnten unnötige Leistungen vermieden und die finanziellen Ressourcen des Gesundheitswesens geschont werden.

Außerdem forderte der BDL-Vorsitzende, die Mittel aus dem Wirtschaftlichkeitsbonus für Versorgungsverbesserungen einzusetzen. Denkbar sei zum Beispiel eine E-Health-Pauschale, um die Vernetzung und Kommunikation der Ärzte untereinander zu fördern, oder eine präanalytische Pauschale für die zuweisenden Ärzte, um die Qualität der Laborproben zu verbessern. Damit sich auch die Krankenkassen an der versorgungs­bedingten Zunahme von Laborleistungen beteiligten, sollte darüber hinaus das überweisende Labor außerhalb des Budgets gestellt werden, forderte Bobrowski.

Der Idee der diagnostischen Pfade hat sich die KBV inzwischen angenähert. Die KBV-Vertreterversammlung beauftragte am 2. März den Vorstand, in der zweiten Stufe der Laborreform „Maßnahmen für eine stärker an medizinischen Erfordernissen ausgerichtete Mengensteuerung“ zu erarbeiten.

Resolution der KV Berlin

Unterdessen hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin in  einer Resolution eine Reform der Laborvergütung begrüßt, zugleich aber Verbesserungen angemahnt. „So richtig es ist, einer zunehmenden Belastung der grundversorgenden Fächer entgegenzuwirken, so augenfällig ist es aber auch, dass eine Reform ihren Ausgangspunkt in der Abbildung medizinischer Notwendigkeiten haben muss“, hieß es von der VV.

Diese seien von den Kostenträgern unmittelbar zu respektieren und zu finanzieren. Darüber hinaus müssten die langfristig tragenden Reformteile medizinisch sprechend, transparent und nachvollziehbar ausgestaltet werden. „Es besteht ansonsten allein infolge der Komplexität von Regelungen die Gefahr, dass gutgemeinte Reformschritte zu einem reinen Verteilungskampf beitragen können“, so die Delegierten.

HK

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