Labore begrüßen Anpassung der Testverordnung

Berlin – Die Labore in Deutschland bewerten die Änderungen, dass binnen Wochenfrist alle Menschen mit typischen Symptomen wieder im PCR-Verfahren auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden können, positiv. Eine entsprechende Anpassung der Coronavirus-Testverordnung hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigt.
Als „wichtiges Signal für verlässliche Testergebnisse und ein funktionierendes Meldesystem“ bezeichnete heute der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte (BDL), Andreas Bobrowski, das Vorhaben. „Bei zunehmenden Coronavirusmutationen mit einer deutlich höheren Ansteckungsgefahr stärkt die Wiederherstellung des vollwertigen Testanspruchs für Personen mit auffälligen Symptomen die Infektionsbekämpfung“, so Bobrowski.
Begründet würden die Pläne damit, dass die medizinischen Labore wieder über ausreichend Testkapazitäten verfügten. Die Testengpässe seien aber ohnehin „zu allen Zeitpunkten regional begrenzt geblieben“, betonte Bobrowski rückblickend.
Für die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) besteht „kein Zweifel“ daran, dass die fachärztlichen Labore für die breite und anlassbezogene Testung entsprechend der Nationalen Teststrategie ausreichend PCR-Testkapazitäten zur Verfügung haben. „In dieser Woche stehen abermals rund 1,9 Millionen Tests hierfür bereit“, erklärte heute Michael Müller, 1. Vorsitzender des ALM.
Wie die ALM-Datenauswertung zeigt, sank die Inanspruchnahme der SARS-CoV-2-PCR-Testungen erneut: Um fünf Prozent von 948.114 (KW 5) auf 902.494 (KW 6). Zugleich stellte sich die Rate positiver SARS-CoV2-PCR-Befunde als weiter rückläufig dar. In der KW 6 lag diese mit 6,8 Prozent niedriger als in der Vorwoche (7,9 Prozent). Insgesamt fielen bei den teilnehmenden 171 Laboren aus dem ambulanten und stationären Bereich 61.270 Tests positiv aus (Vorwoche: 75.094).
Man sehe hier, entsprechend dem Infektionsgeschehen, durchaus einen positiven Trend, erklärte Müller. „Allerdings sollten wir gerade in dieser ermutigenden Phase der Pandemieeindämmung die parallele Ausbreitung der Mutationen im Blick behalten“, so Müller.
Nach wie vor sei es für die Nachuntersuchung Infizierter auf das Vorliegen der leichter übertragbaren Varianten B.1.1.7 und B.1.351 wichtig, entsprechend den RKI-Testkriterien mittels PCR breit und niedrigschwellig zu testen.
„Dazu ist es dringend erforderlich, bei Verdachtsfällen, Kontaktpersonen und insbesondere bei Symptomen unabhängig vom Schweregrad, einen Abstrich für die SARS-CoV-2-PCR-Diagnostik zu nehmen. Nur dann ist eine Nachtestung auf das Vorliegen von Varianten möglich.“
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