Politik

Länder wollen Kliniken vor Strafzahlungen schützen

  • Montag, 2. Dezember 2019
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Berlin – Die Bundesländer haben das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beim Ge­setzesvorhaben zum MDK-Gesetz in ihrer Sitzung am vergangenen Freitag kritisiert. In einer Entschließung forderte die Länderkammer das BMG auf, die zusätzlich im Gesetz veränderten Regeln zur Abrechnung von Krankenhausleistungen wieder zu entschärfen.

Dabei geht es vor allem um einen pauschalierten Strafbetrag von 300 Euro, der mindes­tens von den Krankenhäusern an die Krankenkassen bezahlt werden muss, wenn es Feh­ler in der jeweiligen Rechnung gibt. „Dies stellt eine Verschärfung der Strafzahlungen gegenüber der bislang vorgesehenen Regelung dar“, so der Bundesrat in der Begründung zum Beschluss.

Das gehe „weit über dieses Ziel hinaus und wird vom Bundesrat abgelehnt“. Die Regelung im vom Bundestag beschlossenen Gesetz sieht beispielsweise auch vor, dass bei Rech­nung­sfeh­lern, die unterhalb von 3.000 Euro liegen, ebenfalls der Mindestbetrag von 300 Euro fällig werden.

„Die nunmehr vorgesehenen verschärften Regelungen führen jedoch zur wirtschaftlichen Schwächung der Krankenhäuser. Ein solches Vorgehen gefährdet die Versorgungssicher­heit der Patientinnen und Patienten“, so die Länder. Der Bundesrat muss dem MDK-Re­formgesetz Gesetz allerdings nicht zustimmen, die Bundesregierung und damit das BMG kann auf die Ablehnung antworten.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Entschließungsbeschluss als Zeichen der Länder. „Mit der Ablehnung der pauschalierten Strafzahlung verdeutlichen die Länder, dass eine solche Strafmaßnahme gegen die Krankenhäuser unangemessen ist“, sagte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG, in einer Mitteilung.

Die DKG beziffert die geplanten Kürzungen mit 380 Millionen Euro, die die Krankenhäu­ser ab 2020 verlieren könnten. Daher fordert die DKG, die Bundesregierung sowie die Bundestags­fraktionen, die gerade erste beschlossenen Strafzahlungen wieder abzu­schaffen. Für die Krankenhausgesellschaft wäre ein Änderungsantrag zum derzeit disku­tierten Faire-Kassen-Wettbewerbsgesetz (GKV-FKG) am sinnvollsten. Das Gesetz soll am 18. Dezember im Bundestag angehört werden.

bee

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