Krankenhäuser wollen Korrektur des MDK-Reformgesetzes

Kiel – Die Krankenhäuser in Deutschland wehren sich gegen Strafzahlungen für Fehler in Abrechnungen, die der Gesetzgeber 2019 eingeführt hatte. Mit landesweiten Anzeigenkampagnen haben die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) die Politik dazu aufgerufen, die Reform rückgäng zu machen.
Hintergrund ist das Ende des vergangenen Jahres verabschiedete MDK-Reformgesetz, nach dem jede durch eine Prüfung des Medizinischen Dienstes (MDK) ausgelöste Minderung des Rechnungsbetrages eine Strafzahlung des Krankenhauses in Höhe von mindestens 300 Euro auslöst.
„Die Strafzahlungen sind untragbar und müssen umgehend zurückgenommen werden", sagte KGSH-Geschäftsführer Patrick Reimund. Anlass für Beanstandungen seien häufig vermeintliche Fehlbelegungen. Die Beanstandung der Krankenkassen und des MDK richte sich dann im Nachhinein auf einzelne Tage der Versorgung.
Dabei werde nicht berücksichtigt, dass es häufig an der notwendigen Anschlussversorgung fehle, weil Pflege- oder Rehaplätze für die Patienten in der konkreten Situation nicht sofort verfügbar seien. Laut Reimund ist es schon nicht „sachgerecht, dass die Krankenhäuser in diesen Fällen keine Vergütung erhalten.
Diese Fälle zudem mit einer Strafzahlung zu belegen, sei „völlig inakzeptabel und ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die sich tagtäglich aufopferungsvoll um die Versorgung der Patienten kümmern“. „Daher“, so Reimund, „appellieren wir an die Mitglieder des Deutschen Bundestages: Ändern Sie dieses Gesetz – jetzt und schnell.“
Ähnlich sieht das die KGNW. „Rechnungskürzungen und Strafzahlungen, weil wir Patienten aus Fürsorge länger bei uns versorgen als die Krankenkassen bezahlen wollen, sind nicht zu akzeptieren und sicher auch nicht im Interesse der Bevölkerung“, erklärte KGNW-Präsident Jochen Brink.
„Unsere Mitarbeiter verrichten täglich nach bestem Wissen und Gewissen und mit hoher Motivation ihre Arbeit, sei es am Patienten, sei es in der Abrechnung“, erklärte er. Es verbiete sich, diese Menschen, die rund um die Uhr engagiert und unter hoher Belastung arbeiteten, gedanklich zu kriminalisieren.
„Daher appellieren wir an die Mitglieder des Deutschen Bundestages: Ändern Sie das MDK-Gesetz – jetzt und schnell“, so Brink. Die nächste Möglichkeit bietet das derzeit in der Beratung befindliche Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz.
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