Politik

Länder wollen regionale Experimentierräume bei der Digitalisierung

  • Freitag, 7. Juni 2019
Barbara Klepsch /dpa
Barbara Klepsch /dpa

Leipzig – Die Bundesländer verlangen bei der Gestaltung der Digitalisierung im Ge­sund­heitswesen mehr Mitspracherecht. Auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Leipzig forderten sie vor allem „wesentlich mehr Beteiligung an Entscheidungen“ bei den Auswirkungen, die die geplanten Regelungen im aktuell vorgelegten Gesetzent­wurf zur besseren Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG) vorsehen.

Die Länder begrüßen zwar, dass mit dem Gesetz „ein wichtiger Baustein“ für den digi­ta­len Wandel erarbeitet wurde. Doch zur Länderbeteiligung „gibt es derzeit keinerlei Regelung im Gesetzentwurf.“ Speziell wollen die Länder „regionale Experimentier­räu­me“ bekommen und zwar dort, „wo bundesweite Vergütungs- und Verfahrensregelun­gen weitestgehend fehlen.“

Dies geht aus einem Beschluss hervor, der auf der diesjährigen GMK als Leitantrag des Vorsitzlandes Sachsen einstimmig beschlossen wurde. „Es ist mir wichtig, dass wir das Potenzial digitaler Lösungen nutzen, um die medizinische Versorgung flächen­deckend sicherzustellen und zu verbessern“, erklärte die diesjährige Vorsitzende, Barbara Klepsch (CDU), bei einer Pressekonferenz.

Länder wollen bei regionalen Projekten koordinieren

Die Länderminister selbst sehen sich in einer „koordinierenden Rolle“, wenn Kranken­kassen, Leistungserbringer und weitere Akteure des Gesundheitswesens mit Bür­gern „innovative, besonders auf regionale Bedarfe zugeschnittene und digital unter­stützte Versorgungs- und Unterstützungsangebote erproben und entwickeln.“

Bei der Koordination der Projekte wollen die Länder besonders auf die Krankenkassen einwirken können, unter denen „ein Konsens“ für regionale Projekte entstehen soll. Die Länder fordern dabei mehr Diversität bei den Projekten „Eine einheitliche Lösung wird es nicht geben. Städtische Regionen brauchen andere Strukturen als ländliche Räume“, so Klepsch weiter.

Eine weitere „Experimentierklausel“ in den Sozialgesetzbüchern wollen die Länder auch bei der Abrechnung von digitalen Versorgungsleistungen. Dazu zählen beispiels­weise die Erprobung innovativer Versorgungsformen sowie -methoden. Die Koordi­nie­rung dieser Projekte soll nach Wunsch der Länderminister ebenfalls in ihrer Hand liegen. Um die länderspezifischen Projekte bundesweit sichtbar zu machen sowie mög­licherweise in die Regelversorgung zu übernehmen, sollen „geeignete Strukturen ge­schaffen werden, die eine bundesweite Transparenz“ schaffen und damit auch die Ak­zeptanz für Digitalisierung in der Bevölkerung stärken.

Denn die Länderminister sehen großen Nachholbedarf beim Wissen in der Bevölke­rung zu den Vorteilen der Digitalisierung. „Vorbehalte in der Gesamtbevölkerung sind ernst zu nehmen“. Und weiter: „Die GMK sieht jedoch mit großer Sorge, dass selbst die maßgeblichen Akteure noch viele Hemmnisse in der Akzeptanz und Anwendung der Digitalisierung abbauen werden müssen.“ Die Länder fordern daher für Bevölke­rung und Experten einen schnelle „adäquaten Nutzennachweis“ sowie Informationen über die „Abwägung von Chancen und Risiken.“

Auch Beispiele für digitale Projekte nennen die Landesminister: Sie wollen die teleme­dizinische Unterstützung bei der Betreuung von Menschen mit eingeschränkter Mobi­li­tät, für Menschen in Pflegeheimen oder der Pflege zu Hause. Auch sehen die Länder Potenzial in der telemedizinischen Betreuung von Menschen mit chronischen und psychischen Erkrankungen, dazu zählt auch die telemedizinische Unterstützung durch eine speziell ausgebildete Nichtärztliche Praxisassistenz (NäPa). Bei Diagnostik und Nachsorge sowie der Videovisite sollen Projekte entwickelt werden können.

Alle Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur angeschließen

Bereits in den vergangenen Jahren hatten die Ländergesundheitsminister immer wie­der gefordert, dass alle Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur angeschlos­sen werden, speziell die Pflege wird in diesem Jahr im Beschluss genannt. Damit die Digitalprojekte funktionieren, fordern sie ihre Innenministerkollegen auf, „zeitnah und flächendeckend den Breitbandausbau“ voranzutreiben.

In einem weiteren Beschluss mahnten die Länderminister eine Diskussion um die Nut­zung von Daten von Gesundheitsapps und Wearables an. „Es fehlen Regelungen, zu welchem Zweck diese Daten genutzt werden können und wer diese Daten nutzen darf.“

Qualitätssigel für digitale An­wendungen

Damit Bürgern wie Leistungserbringern der Nutzen der Anwendungen deutlich wird, wird die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob ein Qualitätssigel für digitale An­wendungen sinnvoll ist. Dabei soll auch geprüft werden, ob Apps und Wearables als Me­dizinprodukt bewertet werden sollen.

„Dieser Bereich wird vom vorliegenden Referentenentwurf des DVG nicht erfasst“, so die Länder. Die Datennutzung soll ausschließlich erst nach Einwilligung der Nutzer er­folgen. Ein besonderes Auge wollen die Länder dabei auf die Krankenkassen haben: So dürfe die Software der Datenerhebung, -verarbeitung und -spreicherung „nicht zu negativen Auswirkungen auf die Versicherten führen.“ Dies gelte besonders bei mögli­chen Tarifmodellen und beim Nichtnutzen der Apps. Das Bundesgesundheits­ministe­rium soll per Gesetz für Rechtssicherheit sorgen.

bee

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