AOK rechnet mit Milliardenkosten durch verordnete Gesundheits-Apps

Berlin – Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wird aus Sicht des AOK-Bundesverbandes vor allem eins: zu teuer. Der Kassenverband warnt jetzt vor „hohen Folgekosten“ und Gefahren für Patienten – insbesondere bei Gesundheits-Apps, die Ärzte verordnen sollen.
Es sei zwar richtig, dass digitale Gesundheitsanwendungen in die Patientenversorgung aufgenommen werden, sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Insbesondere die erweiterten Möglichkeiten für die Kassen, ihren Versicherten geeignete Apps zur Unterstützung der Versorgung im Wettbewerb anzubieten, wären im Sinne der Kassen.
Kritisch zu sehen sei aber, dass digitale Gesundheitsanwendungen in Zukunft ohne ausreichende Überprüfung ihres Gesundheitsnutzens ohnehin von den Kassen übernommen werden müssten – und das zu einem vom Hersteller frei gesetzten Preis.
Dieser Freifahrtschein nach Vorbild des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) habe „schon bei den Arzneimitteln zu überhöhten Preisen geführt“, kritisierte Litsch. Hinzu komme, dass die Hersteller angesichts beliebig wählbarer Produktzyklen für Gesundheitsanwendungen jedes Jahr „neue“ Produkte auf den Markt bringen und damit den Preisvereinbarungen auch komplett ausweichen könnten.
Litsch bezeichnete diesen direkten Zugriff einer Gruppe von Leistungsanbietern auf die Ressourcen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als „einzigartig“. Durch die im DVG-Entwurf vorgesehenen Finanzierungsregelungen entstehe ein erhebliches Kostenrisiko für die gesetzlich Versicherten. „Schon bei einer stichprobenartigen Betrachtung des Angebotes von drei Anbietern und einer geschätzten Verschreibungsquote von 25 Prozent kommen wir auf geschätzte Mehrkosten für die GKV von jährlich 2,5 Milliarden Euro“, rechnet Litsch vor.
Gleichzeitig appelliert der AOK-Bundesverband an den Gesetzgeber den Nachweis des Nutzens zu regeln. „Zumindest für digitale diagnostische oder therapeutische Anwendungen, die über reine Servicefunktionen hinausgehen, müssen Studien Pflicht werden“, mahnte Litsch.
Ohne die Verpflichtung, belastbare Studien durchzuführen, werde man nie wissen, ob der Nutzen einer solchen Anwendung tatsächlich größer sei als der Schaden. Litsch sprach sich daher für eine Bewertung des Nutzens der digitalen Gesundheitsanwendungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss aus.
Zudem sollte der Preis für diese digitalen Anwendungen aus Sicht der AOK nicht über ein Verfahren auf Bundesebene vereinbart werden, sondern analog zum Hilfsmittelbereich in wettbewerblichen Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Anbietern.
„Die Erwartungen der Versicherten an ein gutes Angebot werden dazu führen, dass alle Krankenkassen ein Interesse haben, mit den Herstellern zügige Vereinbarungen zu schließen“, hieß es vom AOK-Vorstand.
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