Länderkammer billigt Neuregelung der Organspende

Berlin – Der Bundesrat hat die Neuregelung der Organspende gebilligt. Damit bleiben Organspenden in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Die Entscheidungslösung war im Januar vom Bundestag beschlossen worden.
Danach sollen künftig alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Abholen von Ausweisen auf das Thema angesprochen werden. Auch Hausärzte sollen ihre Patienten regelmäßig darauf hinweisen.
Zudem wird ein bundesweites Online-Register eingerichtet, in dem Bürger ihre Spendebereitschaft dokumentieren und jederzeit ändern können. Ziel ist, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hatten in der Debatte um die Neuregelung der Organspende eine doppelte Widerspruchslösung gefordert.
Danach hätte jeder Bürger als potenzieller Spender gegolten, sofern er dem nicht widersprochen hätte. Dieser Vorschlag war von der Mehrheit des Bundestags abgelehnt worden.
Für die Entscheidungslösung hatte sich dagegen eine Gruppe von Abgeordneten um Grünen-Chefin Annalena Baerbock, Linken-Chefin Katja Kipping sowie Spahns Amtsvorgänger Hermann Gröhe (CDU) ausgesprochen.
Der Bundesrat bedauerte in einer Entschließung, dass die künftigen Informationspflichten auch für Ausländerbehörden gelten sollen. Angesichts von Sprachbarrieren könne fälschlicherweise der Eindruck einer Verknüpfung zwischen der Organspendebereitschaft und der amtlichen Entscheidung über aufenthaltsrechtliche Anträge erweckt werden. Dies sei aber unbedingt zu vermeiden.
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