Längere Verfallsdaten für ultratiefgefrorene Biontech-Impfstoffe

Berlin – Der COVID19-Kinderimpfstoff sowie die neue Fertiglösung von Biontech/Pfizer sind im ultratiefgefrorenen Zustand jetzt ebenfalls neun statt bislang sechs Monate haltbar. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Dadurch verlängere sich auch das aufgedruckte Verfalldatum auf bereits produzierten Impfstoffdosen um drei Monate, hieß es.
Für Arztpraxen bedeutet dies demnach, dass sie Durchstechflaschen von Biontech mit einem fast oder bereits abgelaufenen Verfalldatum vorerst weiterhin verwenden können. Dies betrifft laut KBV ausschließlich den Kinderimpfstoff für fünf- bis Elfjährige (orange Kappe) und die neue Fertiglösung (graue Kappe) des Mainzer Unternehmens.
Die Haltbarkeit der bereits aufgetauten Impfstoffe in den Arztpraxen ist indes unverändert. Entscheidend ist das Begleitdokument, das Praxen zusammen mit dem Impfstoff erhalten, schreibt die KBV. Aus diesem ist ersichtlich, wie lange der aufgetaute Impfstoff ungeöffnet im Kühlschrank gelagert werden kann.
Der Biontech-Impfstoff für ab 12-Jährige (violette Kappe), der als Konzentrat ausgeliefert und in der Praxis verdünnt werden muss, war ultratiefgefroren bereits zuvor neun Monate haltbar. Er ist von der jüngsten Aktualisierung der Haltbarkeitsdauer deshalb nicht betroffen.
Für den Impfstoff des Herstellers Moderna war die Haltbarkeit im gefrorenen Zustand ebenfalls erst unlängst auf neun Monate verlängert worden. Auch bei diesem Impfstoff kann es vorkommen, dass auf den Vials ein altes Verfallsdatum aufgedruckt ist. Praxen sollten sich deshalb laut KBV stets an dem Begleitdokument orientieren.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: