Landesärztekammer Bayerns fordert Nachbesserungen am Krebsregistergesetz
München – Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) hat den Entwurf des Bayerischen Krebsregistergesetzes (BayKRegG) kritisiert. Der Ausschuss für Gesundheit und Pflege des Bayerischen Landtags hatte Ende November für den Gesetzentwurf gestimmt, der die Versorgung der Krebspatienten in Bayern weiter verbessern soll.
„Ein Krebsregistergesetz ist sicherlich notwendig und sinnvoll, vorausgesetzt, die datenschutzrechtlichen Vorgaben werden eingehalten und der Datenaustausch im Sinne der Patientenversorgung verbessert“, sagte BLÄK-Präsident Max Kaplan. Er kritisierte unter anderem, dass sich der Datenschutz keinesfalls auf „höchstem Niveau" befinde, da Patienten lediglich ein Widerspruchsrecht bezüglich der Speicherdauer ihrer Daten haben, nicht aber bezüglich der Datenspeicherung an sich.
Der Umgang mit dem grundgesetzlich geschützten Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei ein hohes Rechtsgut und gehöre ins Gesetz und nicht in den Anhang, so der Kammerpräsident. Zudem bemängelte die Kammer, dass sich der Gesetzentwurf nicht mit der gesetzlich angeordneten Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht durch die vorgegebene Meldepflicht auseinandersetzt.
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