Landesärztekammer Brandenburg mahnt bei Qualitätsindikatoren Augenmaß an

Potsdam – Bei den Plänen in Brandenburg, Krankenhäuser vor einer automatischen Schließung zu bewahren, wenn sie einzelne Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht erfüllen, erhält die Landesregierung Rückendeckung von der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB).
„Qualitätsanforderungen für Krankenhäuser sind gut und richtig. Aber sie verbessern die gesundheitliche Versorgung nur dann, wenn sie die Besonderheiten vor Ort berücksichtigen und bei Nichterfüllung von detaillierten Anforderungen in Spezialbereichen nicht sofort zu einem Aus der gesamten Einrichtung führen“, erklärte LÄKB-Präsident Frank-Ullrich Schulz.
Die geplante Regelung im Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz sei deshalb zu begrüßen. Danach soll die Übernahme der Empfehlungen des G-BA zu den Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung der Länder mit einem Anwendungsspielraum der Landesregierung verknüpft werden. Einen solchen Spielraum sieht das Sozialrecht für die Landesebene als Regelungsmöglichkeit vor.
Schulz betonte, die Umsetzung der Qualitätsindikatoren müsse mit Augenmaß erfolgen. „Zentralisierte Pauschallösungen führen nicht automatisch zu einer besseren Qualität in der Versorgung“, so Schulz.
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