Ärzteschaft

Landesärztekammer Hessen mahnt bundesweite Überprüfung ausländischer Ärzte an

  • Montag, 25. März 2019
/successphoto, stockadobecom
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Bad Nauheim – Die zentrale Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) in Bonn sollte bundesweit über alle Anträge auf Gleichwertigkeitsprüfung einer in Drittstaaten erworbe­nen ärztli­chen Qualifikation entscheiden. Dafür haben sich die Delegierten der Landes­ärztekammer Hessen (LÄK Hessen) ausgesprochen.

„Ziel muss eine zügige Überprüfung der Ausbildungsnachweise sein, um Zeiten der Arbeit mit nur vorübergehender Berufserlaubnis zu reduzieren“, heißt es in der Resolution der Ärztekammer. Defizite müssten „zeitnah festgestellt und mit klaren Aufgaben versehen werden“.

Um eventuelle Abweichungen im Vergleich zur deutschen Ausbildung oder Fälschungen von Dokumenten möglichst sicher zu erkennen, sei die Bearbeitung der Anträge durch „erfahrenes Personal“ notwendig.

Die Delegierten wiesen darauf hin, dass schon heute in vielen Regionen Deutschlands ein gravierender Ärztemangel vorherrscht. Neben dem dringend notwendigen Ausbau von Studienplätzen sei eine gelingende Arbeitsmarkt­integration von Ärzten mit Qualifikatio­nen aus anderen EU-Mitgliedsländern und auch aus Drittstaaten eine wichtige Maß­nah­me, um die Patientenversorgung auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung sicherzustellen.

„Entscheidend ist ein klar strukturiertes und transparentes System zur Gleichwertigkeits­prüfung einer in Drittstaaten erworbenen ärztlichen Qualifikation“, erklärte das hessische Ärzteparlament.

Abschließend wiesen die Delegierten in der Resolution daraufhin, dass die detaillierte Kenntnisstandprüfung durch die Landesärztekammern, die der Überprü­fung der ärztli­chen Kenntnisse analog des dritten Staatsexamens entsprechen soll, ein nachgewiesenes C1-Niveau der medizinischen Fachsprache sowie ausreichende allge­meinsprachliche Deutschkenntnisse (B2) voraussetzt.

may/EB

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