Landesärztekammer Hessen mahnt bundesweite Überprüfung ausländischer Ärzte an

Bad Nauheim – Die zentrale Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) in Bonn sollte bundesweit über alle Anträge auf Gleichwertigkeitsprüfung einer in Drittstaaten erworbenen ärztlichen Qualifikation entscheiden. Dafür haben sich die Delegierten der Landesärztekammer Hessen (LÄK Hessen) ausgesprochen.
„Ziel muss eine zügige Überprüfung der Ausbildungsnachweise sein, um Zeiten der Arbeit mit nur vorübergehender Berufserlaubnis zu reduzieren“, heißt es in der Resolution der Ärztekammer. Defizite müssten „zeitnah festgestellt und mit klaren Aufgaben versehen werden“.
Um eventuelle Abweichungen im Vergleich zur deutschen Ausbildung oder Fälschungen von Dokumenten möglichst sicher zu erkennen, sei die Bearbeitung der Anträge durch „erfahrenes Personal“ notwendig.
Die Delegierten wiesen darauf hin, dass schon heute in vielen Regionen Deutschlands ein gravierender Ärztemangel vorherrscht. Neben dem dringend notwendigen Ausbau von Studienplätzen sei eine gelingende Arbeitsmarktintegration von Ärzten mit Qualifikationen aus anderen EU-Mitgliedsländern und auch aus Drittstaaten eine wichtige Maßnahme, um die Patientenversorgung auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung sicherzustellen.
„Entscheidend ist ein klar strukturiertes und transparentes System zur Gleichwertigkeitsprüfung einer in Drittstaaten erworbenen ärztlichen Qualifikation“, erklärte das hessische Ärzteparlament.
Abschließend wiesen die Delegierten in der Resolution daraufhin, dass die detaillierte Kenntnisstandprüfung durch die Landesärztekammern, die der Überprüfung der ärztlichen Kenntnisse analog des dritten Staatsexamens entsprechen soll, ein nachgewiesenes C1-Niveau der medizinischen Fachsprache sowie ausreichende allgemeinsprachliche Deutschkenntnisse (B2) voraussetzt.
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