Landesärztekammer Hessen will Transparenz über Eigentumsverhältnisse in der Versorgung

Friedberg – Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat das Land Hessen aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für Transparenz der Eigentumsverhältnisse in der medizinischen Versorgung zu schaffen.
Die Ärztevertreterinnen und –vertreter forderten außerdem ein Register, das jedem Bürger Auskunft über die Eigentumsverhältnisse einer Praxis, eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) oder Krankenhauses geben soll.
In der Begründung heißt es dazu: „Insbesondere die ärztlich geführten Praxen und MVZen stellen ein wichtiges Glied in der medizinischen Versorgungskette dar. In diesen Konstrukten trägt der Eigner der Praxis, in der Regel die Ärztin oder der Arzt, sowohl die medizinische als auch die wirtschaftliche Verantwortung.“
In den zunehmend von nichtärztlichen, oft im Ausland sitzenden Eignern betriebenen Praxen oder MVZen finde eine Trennung der ärztlichen und wirtschaftlichen Verantwortung statt. Dies könne vermehrt dazu führen, dass aus kommerziellen Interessen Einfluss auf ärztliche Entscheidungen genommen wird – erste Berichte darüber gebe es bereits.
Da es aber bislang keinerlei belastbare Daten über die Eigentumsverhältnisse in der Versorgungslandschaft gebe, müsse es im öffentlichen Interesse sein, hier Transparenz zu schaffen.
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