Landesärztekammer Rheinland-Pfalz für Widerspruchslösung bei Organspende

Mainz – Die Landesärztekammer (LÄK) Rheinland-Pfalz hat sich für eine Widerspruchslösung als gesetzliche Regelung der Organspende im deutschen Transplantationsrecht ausgesprochen.
Hintergrund sind Organspendezahlen, die der Kammer zufolge trotz jahrelanger intensiver Bemühungen und Aufklärungsarbeit auf niedrigem Niveau stagnieren. Im Gegensatz dazu sei der Bedarf an Spenderorganen gleichbleibend hoch.
Laut LÄK verweisen Statistiken zudem darauf, dass die generelle Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende tendenziell hoch ist. Viele hätten jedoch ihren Willen weder dokumentiert noch eindeutig gegenüber den Angehörigen kommuniziert.
Aus der Unkenntnis des Patientenwillens sowie auch vorhandener Uneinigkeit innerhalb der betroffenen Familien resultiere regelhaft eine Ablehnung der Spende, so die LÄK.
Deshalb stellt nach Ansicht der Kammer die Widerspruchlösung eine nachhaltige Möglichkeit dar, die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Alle Menschen gelten dadurch als spenderbereit, außer, sie haben im Vorfeld einer Organspende widersprochen.
Eine solche gesetzliche Regelung führe zwangsläufig dazu, dass sich jeder einzelne mit seinen individuellen Werten und Wünschen auseinandersetzen müsse, um eine zu tiefst persönliche und weitreichende Entscheidung treffen zu können.
Die Kammer verweist zudem darauf, dass Deutschland als Partner von Eurotransplant zum überwiegend größten Teil Organempfänger aus dem europäischen Ausland ist. „Wir bekommen mehr, als wir anbieten“, heißt es in einer dazu veröffentlichen Resolution.
Auch unter dem Aspekt der Solidarität müsse kritisch hinterfragt werden, warum Deutschland als einziges Land der Eurotransplant-Gemeinschaft die Widerspruchsregelung bisher nicht eingeführt hat.
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