Ärzteschaft

Landesärztekammer Sachsen: Konsequenzen aus Pandemie ziehen

  • Montag, 15. Juni 2020
Erik Bodendieck, Präsident der LÄK Sachsen. /picture alliance, Sächsische Landesärztekammer
Erik Bodendieck, Präsident der LÄK Sachsen. /picture alliance, Sächsische Landesärztekammer

Dresden – Die Delegierten der Sächsischen Landesärztekammer haben die Politik auf ihrer 62. Kammerversammlung aufgefordert, Konsequenzen aus der aktuellen Corona­pandemie zu ziehen.

Dafür sollten laut den Delegierten fünf Grundsatzfragen diskutiert werden: Hat sich das deutsche Gesundheitssystem bewährt oder widerspricht die marktwirtschaftliche Orien­tierung der Daseinsfürsorge des Staates? Waren die Maßnahmen in der Corona­pandemie in ihrer Tragweite sinnvoll? Welche Strategien sollte es für die Präven­tion und das Ma­nage­ment einer Pandemie künftig geben? Hat die Kommunikation funktioniert? Welche langfristigen Auswirkungen hat die Pandemie auf die Gesellschaft?

Als schnelle und konkrete Maßnahme fordert die Kammerversammlung, den Öffent­lichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu stärken. „Ohne die enorme Kraftanstrengung der Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern wäre diese bisher nicht geahnte Pandemie nicht zu meistern gewesen. Ich bedanke mich ausdrücklich für deren unermüdlichen Einsatz“, sagte der Kammerpräsident Erik Bodendieck.

Wichtig sei nun, die Ungleichbehandlung der ärztlichen Mitarbeiter im ÖGD zu beenden und ihr Gehalt auf das Niveau in kommunalen Krankenhäusern anzuheben, betonte er.

Als weitere Sofortmaßnahme fordern die Delegierten, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) dauerhaft höchstens fünf Prozent der eingehenden Krankenhaus­schlussrechnungen prüfen sollte.

Dies hat das Krankenhausentlastungs­gesetz für die Dauer der Pandemie festgeschrieben. In den vergangenen Jahren habe der MDK dagegen bis fast zu einem Drittel der Rech­nun­gen geprüft.

„Diese Prüfungen erhöhen nicht nur den bürokratischen Aufwand auf allen Seiten, der MDK schreibt oftmals auch ablehnende Gutachten, ohne dass objektive Kriterien erkenn­bar sind“, sagte Bodendieck.

Oft handele es sich „um verschiedene medizinische Auffassungen zwischen dem behan­deln­den Arzt, der den Patienten gesehen hat, und dem begutachtenden Arzt, der die Prü­fung nur anhand der Aktenlage durchführt“, so der Kammerpräsident.

hil

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