Landesarbeitsgericht bestätigt Urteil zu Überstunden-Zuschlägen für Ärzte in Teilzeit

Hannover – Auch Ärztinnen und Ärzten, die in Teilzeit arbeiten, stehen Überstundenzuschläge für ihre geleistete Mehrarbeit zu. Zu diesem Ergebnis kommt das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Gegen das Land Niedersachsen hatte eine Ärztin der Medizinischen Hochschule Hannover geklagt.
Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 15. Oktober 2025 (Az.:8 Ca 249/25 Ö). Es sah in der Nichtgewährung der Zuschläge eine Diskriminierung von Teilzeitkräften.
Die Entscheidung ist laut dem Marburger Bund von „enormer Tragweite“. „Das Urteil wird voraussichtlich auf alle Tarifwerke des Marburger Bundes übertragbar sein und damit nicht nur im universitären, sondern auch im kommunalen Bereich die Rechte von Teilzeitkräften stärken“, hieß es aus dem Landesverband.
Das Urteil vom 27. April 2026 (Az.: 4 SLa 1069/25) ist allerdings noch nicht rechtskräftig, eine Revision wurde zugelassen.
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