Landeskabinett billigt Errichtung der Pflegekammer in Schleswig-Holstein
Kiel – Die Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein ist einen Schritt näher gerückt. Mitte Dezember hat das Kabinett der Landesregierung einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Es geht jetzt in den Landtag. Das Landesgesundheitsministerium hatte den Gesetzentwurf zuvor 44 Verbänden, Gewerkschaften, Heilberufekammern und anderen Institutionen übersandt.
Laut dem Ministerium haben sich die beteiligten Berufs- und Fachverbände der Pflegeberufe im Zuge dieser Anhörung für eine Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein ausgesprochen. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften lehnten die Einführung einer Pflegeberufekammer im Zuge der Anhörung ab.
„Das positive Votum der Pflegeberufeverbände ist ein wichtiges Signal. Denn die Pflegefachberufe sind diejenigen, die eine Pflegeberufekammer in erster Linie betrifft. Mit der Errichtung einer Kammer werden die Berufsangehörigen erstmals die Möglichkeit erhalten, in der Pflege koordiniert mitzubestimmen, mitzugestalten und ihr wertvolles Fachwissen gezielt einzubringen“, sagte Schleswig-Holsteins Sozialministerin Kristin Alheit (SPD). An der Anhörung hatte sich auch die Ärztekammer des Bundeslandes beteiligt und die Errichtung einer Pflegeberufekammer begrüßt.
Zu den künftigen Aufgaben der Pflegeberufekammer gehören unter anderem die Interessenvertretung, Weiterbildungen, Qualitätssicherung, Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen und die Unterstützung und Beratung von Kammermitgliedern. Außerdem soll die Kammer eine Pflegeberufestatistik aufbauen. Das soll die Möglichkeit eröffnet, Fördermaßnahmen am regionalen Bedarf des Landes auszurichten.
Die Verhandlung von Tarifen oder Gebühren pflegerischer Leistungen bleibt dagegen weiterhin Aufgabe der Gewerkschaften, Arbeitgeber oder Kostenträger. Auch die Regelung der Ausbildung erfolgt wie bislang durch den Bundesgesetzgeber.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: