Landeskabinett billigt neues Rettungsdienstgesetz in Schleswig-Holstein

Kiel – Schleswig-Holstein setzt bei der Reform des Rettungsdienstes auf eine stärkere Vernetzung und eine bessere Patientensteuerung. Dazu sollen die Leitstellen medizinische Notrufe künftig nach Dringlichkeit abarbeiten können. Das geht aus dem Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes hervor, den das Landeskabinett heute gebilligt hat. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung.
„Der Rettungsdienst steht vor erheblichen Herausforderungen“, sagte die Gesundheitsministerin des Landes, Kerstin von der Decken (CDU). Zu den Auswirkungen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels komme hinzu, dass der Rettungsdienst derzeit häufig beansprucht werde, obwohl andere Wege der Hilfe angemessener und passender wären.
Der Rettungsdienst komme dadurch immer stärker an seine Belastungsgrenzen und könne seinem eigentlichen Auftrag – der Versorgung von akuten Notfällen – schwerer nachkommen. Wichtig sei daher, die zur Verfügung stehenden Ressourcen effizienter nutzen, um die Patienten möglichst passgenau und zielgerichtet zu helfen, erläuterte von der Decken.
Dazu sollen die sechs Integrierten Leitstellen im Land eine größere Flexibilität bei der Ausgestaltung des jeweiligen Einsatzes erhalten. Künftig können sie laut Gesetzentwurf auf Hilfeersuchen entsprechend der medizinischen Dringlichkeit reagieren.
„Denn es macht einen Unterschied, ob ein Anrufer beispielsweise Symptome eines Herzinfarktes oder eines verstauchten Fußes beschreibt“, so die Ministerin. Akut lebensbedrohliche Notfälle sollen auch weiterhin innerhalb von zwölf Minuten ab Rettungswache versorgt werden, mit Ausnahme geografisch schwer zugänglicher Orte.
Zum anderen sollen den Plänen zufolge alle beteiligten Berufsgruppen und Versorgungssektoren – also auch der ambulante Sektor – besser in die Vorgänge integriert werden, „denn nicht jeder Anrufende muss in die Notaufnahme einer Klinik“, so von der Decken.
Die sechs Integrierten Leitstellen im Land können laut Gesetzentwurf dazu künftig Hilfeersuchen, die nicht rettungsdienstlich versorgt werden müssen, an geeignete medizinische Versorgungsbereiche wie den ärztlichen Bereitschaftsdienst weitergeben.
Neben diesen beiden grundlegenden Änderungen soll es eine Vielzahl spezieller Änderungen geben: Insbesondere im ländlichen Raum soll zum Beispiel künftig die Möglichkeit bestehen, Rettungsstandorte zu etablieren – dies sind Orte, von denen ein Rettungswagen starten kann, ohne das dort eine vollständige Rettungswache steht.
Neue Regeln für Notfallsanitäter sollen die Zusammenarbeit mit Notärzten klarer regeln. „Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter haben die höchste nicht ärztliche Qualifikation im Rettungsdienst, und ihre Kompetenzen sind von enormer Bedeutung für die rettungsdienstliche Versorgung. Mit den neuen Regelungen sollen ihre hohen Kompetenzen besser genutzt werden“, hieß es aus dem Landesgesundheitsministerium.
Das Gesetz soll zudem zwei weitere Fahrzeugtypen einführen: Mit einem „Rettungseinsatzfahrzeug“ sollen Notfallsanitäter gerade im ländlichen Raum besonders schnell eine Versorgung von akuten Notfällen einleiten können. Neue „Notfall-Krankentransportwagen“ sollen minder dringliche aber medizinisch betreuungsbedürftige Transporte übernehmen.
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