Politik

Björn Steiger Stiftung: „Rettungsdienst ist Gesundheitsversorgung“

  • Montag, 1. Dezember 2025
/Wellnhofer Designs, stock.adobe.com
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Winnenden/Berlin – Die Björn Steiger Stiftung übt scharfe Kritik an der aktuellen Positionierung des Deutschen Landkreistags zur geplanten Notfallreform. Dieser unterstützt zwar grundsätzlich die von der Bundesregierung geplante Reform der Notfallversorgung, lehnt aber weitergehende Eingriffe des Bundes in die kommunale Organisation des Rettungsdienstes entschieden ab.

Das Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes kritisierte jüngst die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, das den Rettungsdienst primär aus einer medizinischen Perspektive betrachten will. Man brauche eine bessere Verzahnung von Notaufnahmen, vertragsärztlichem Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst, aber ganz sicher keine Fernsteuerung aus Berlin, hieß es.

Diese Äußerungen des Kommunalverbandes zeigen aus Sicht der Björn Steiger Stiftung nicht nur fehlende Reformbereitschaft, sondern belegten ein grundlegendes strukturelles Problem im deutschen Rettungswesen. Noch immer würde der Rettungsdienst in vielen Bundesländern als Bestandteil der kommunalen Gefahrenabwehr eingestuft – und nicht als das, was er nach Ansicht der Stiftung längst sei: ein hochspezialisierter Teil der medizinischen Versorgung.

„Wer den Rettungsdienst beharrlich im Bereich der Gefahrenabwehr verortet, ignoriert die Realität eines modernen Notfallsystems“, so Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung. „Jede einzelne Maßnahme im Rettungsdienst ist medizinisch motiviert – nicht verwaltungstechnisch. Wer das nicht anerkennt, riskiert politisch gewollt Menschenleben.“

Die Stiftung unterstreicht, dass Notfallrettung längst über den reinen Krankentransport hinausgehe. Heute handle es sich um ein komplexes medizinisches System, das auf klaren Qualitätsstandards, wissenschaftlicher Evidenz und hoher fachlicher Expertise basieret. Eine solche Struktur könne nur funktionieren, wenn sie medizinisch geführt werde – und damit auf Bundesebene im Gesundheitsministerium verankert sei.

Steiger nennt die Haltung des Landkreistags „rückwärtsgewandt und gefährlich“. Im Notfall zählten Sekunden, betont er, und in dieser Zeit gehe es „nicht um kommunalpolitische Zuständigkeiten – es geht um Überleben“. Ein moderner Rettungsdienst brauche daher eine bundesweit einheitliche medizinische Qualitätsaufsicht.

Zum Hintergrund: Im März 2025 hatte die Stiftung Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht, um die Zuordnung des Rettungsdienstes rechtlich überprüfen zu lassen. Ziel ist eine verbindliche verfassungsrechtliche Einordnung der Notfallrettung als medizinischer Leistungsbereich. Die Beschwerde richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland und exemplarisch gegen das Land Baden-Württemberg. Auslöser war die Neufassung des baden-württembergischen Rettungsdienstgesetzes, das vor einem Jahr in Kraft trat. 

ER

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