Landgericht Koblenz weist Schadenersatzklage wegen Coronaimpfung ab

Koblenz – Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz hat eine Schadenersatzklage gegen den Mainzer Coronaimpfstoffhersteller Biontech abgewiesen.
Die Klägerin habe den aus den Impfungen angeblich resultierenden Gesundheitsschaden nicht hinreichend dargelegt, befand das Gericht in seiner heute veröffentlichten Entscheidung. (Az.: 1 O 258/22)
Dies schließe Informationen wie zum Beispiel Angaben zu Grund- und Parallelerkrankungen der Klägerin, Risikofaktoren oder die Einnahme anderer Arzneimittel ein. Dieser sogenannten Darlegungslast sei die Klägerin nicht ausreichend und widerspruchsfrei nachgekommen.
Aus den von ihr eingereichten Unterlagen ergebe sich zudem, dass die von der Klägerin vorgetragenen Beschwerden zumindest teilweise bereits vor der Coronaimpfung vorgelegen hätten. Das Gericht brauchte daher nicht darüber entscheiden, ob der betreffende Coronaimpfstoff ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweise.
Die Klägerin wurde dreimal mit dem Biontech-Impfstoff Comirnaty geimpft. Sie gibt an, seitdem unter einer Vielzahl von Symptomen, wie zum Beispiel Müdigkeit, Erschöpfung, Erbrechen und Lähmungserscheinungen, zu leiden, und fordert vom Hersteller Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro. Zudem soll die Firma verpflichtet werden, ihr alle aus der Impfung entstandenen und folgenden Schäden zu ersetzen.
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