Vermischtes

Gerichtsverfahren gegen Impfstoffhersteller beginnen

  • Montag, 3. Juli 2023
Eine Frau, die den Impfstoffhersteller Astrazeneca auf Schadenersatz verklagt, sitzt vor Beginn einer Berufungsverhandlung im Oberlandesgericht (OLG) Bamberg./picture alliance dpa Daniel Karmann
Eine Frau, die den Impfstoffhersteller Astrazeneca auf Schadenersatz verklagt, sitzt vor Beginn einer Berufungsverhandlung im Oberlandesgericht (OLG) Bamberg./picture alliance dpa Daniel Karmann

Bamberg/Rottweil/Berlin – Gleich zwei Gerichte beschäftigen sich ab heute mit Schadenersatzklagen gegen Hersteller von Coronaimpfstoffen. Es geht um Klagen gegen Biontech und Astrazeneca. Insgesamt liegen mehr als 200 Fälle bei den Gerichten in Deutschland.

Das Landgericht im baden-württembergischen Rottweil verhandelt heute die Klage eines 58-Jährigen wegen eines gesundheitlichen Schadens, den dieser auf eine Coronaimpfung von Biontech zurückführt. Der Mann wirft dem Pharmakonzern vor, dass er infolge der Coronaimpfung unter einer massiven Sehkraftverschlech­te­rung auf dem rechten Auge leide.

Er verlangt 150.000 Euro Schmerzensgeld. Zudem soll festgestellt werden, dass Biontech zum Ersatz von möglichen materiellen Schäden verpflichtet wird. Das Mainzer Unternehmen hält den Vorwurf des Mannes für unbegründet.

„Wir haben die vom Kläger dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft“, sagte eine Sprecherin. Mit einer Entscheidung ist heute nicht zu rechnen.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) im bayerischen Bamberg beginnt zudem eine Berufungsverhandlung in einem Verfahren gegen den Hersteller Astrazeneca. Vor einem halben Jahr hatte das Landgericht Hof die Klage einer Frau gegen den britisch-schwedischen Konzern abgewiesen. Dagegen legte die Klägerin Berufung ein, die nun am OLG verhandelt wird.

Die Frau hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers zurückführt, die Firma auf Schadenersatz verklagt.

Die Klage wurde abgewiesen, da die Kammer weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Ob heute ein Urteil ergeht, ist unklar. Denkbar wäre auch, dass die Parteien einen Vergleich schließen.

Die beiden Zivilprozesse gehören zu den ersten gegen einen Coronaimpfstoff­hersteller in Deutschland. „Der­zeit sind 209 Schadenersatzbegehren gegen die Hersteller von COVID-19-Impfstoffen vor Gericht anhängig“, zitierte die Welt am Sonntag das Bundesgesundheitsministerium.

Bei der Coronaimpfstoffbeschaffung über die Europäische Union (EU) war mit den Herstellern vereinbart worden, dass bei erfolgreichen Klagen die jeweiligen Mitgliedstaaten die Entschädigungen sowie die Prozess­kosten des Herstellers übernehmen.

Dies gilt laut einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs nur dann nicht, wenn Schäden vorsätzlich, durch grobe Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung der in der EU geltenden guten Herstellungspraxis verursacht wurden.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der nach eigenen Angaben rund 1.500 mutmaßlich impfge­schä­digte Mandanten vertritt, befürchtet durch die staatliche Kostenübernahme Auswirkungen auf die an­laufenden Prozesse. „Die Hersteller haben aufgrund der staatlichen Bezahlung ihrer Anwälte nicht das ge­rings­te Interesse, einen Vergleich zu schließen“, sagte er der Zeitung.

dpa

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