Landkreis Mittelsachsen umgeht Verfahren zur Pflegeimpfpflicht

Freiberg – Viele ungeimpfte Pflegekräfte im Landkreis Mittelsachsen müssen trotz Impfpflicht keine negativen Konsequenzen fürchten. Das Gesundheitsamt habe schon 1.200 Betroffenen schriftlich bescheinigt, dass sie ihrer Arbeit weiter uneingeschränkt nachgehen können, teilte ein Sprecher des Landratsamtes mit.
Begründet wurde das mit der Versorgungssicherheit in den rund 570 Pflegeeinrichtungen in der Region. Insgesamt seien der Behörde etwa 3.200 Beschäftigte gemeldet worden, die weder geimpft oder genesen noch ein ärztliches Attest vorlegen konnten.
Der Landkreis weicht den Angaben zufolge vom bundesweit geltenden Vorgehen in der Coronapandemie ab und verzichtet auf die Anhörung der Betroffenen und die Androhung von Bußgeldern und Betretungsverboten. Vielmehr wird bei den Pflegeeinrichtungen abgefragt, ob bei einem Betretungsverbot der ungeimpften Mitarbeiter die Versorgungssicherheit gefährdet sei.
„Unser Ziel ist es, alle Fälle zügig zu bearbeiten“, erklärte Landrat Matthias Damm (CDU) heute auf Anfrage. So sollen die Beschäftigten rasch Klarheit bekommen. „Entscheidend ist für den Landkreis, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist.“ Bei seinem Vorgehen beruft sich die Behörde auf ihren Ermessensspielraum.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März. Im Extremfall droht ungeimpften Beschäftigten ein Betretungsverbot.
Die Freie Presse zitierte heute aus den Schreiben des Landkreises an die Betroffenen. Demnach heißt es darin: „Nach Prüfung der uns aktuell vorliegenden Informationen und der von Ihrem Arbeitgeber erklärten Unabkömmlichkeit zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit wird derzeit von einem Betretungs-/Tätigkeitsverbot abgesehen.“
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