Union bringt Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ins Gespräch

Berlin – Trotz der gestrigen Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht bringt die Union im Bundestag eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen ins Gespräch.
Zwar sei die Teilimpfpflicht unter den Bedingungen einer gefährlichen Virusvariante geboten, sagte Unions-Fraktionsvize Sepp Müller (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Angesichts der milderen Verläufe durch Omikron und der nach wie vor vielen offenen Fragen bei der praktischen Umsetzung muss aber geprüft werden, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht noch angemessen und verhältnismäßig ist“, betonte er.
Zu den Umsetzungsfragen werde die Unions-Bundestagsfraktion eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung stellen. „Fallen die Antworten weiter unbefriedigend aus, werden wir uns als Union für eine Aussetzung der Impfpflicht ernsthaft mit der Ampel unterhalten“, so Müller.
Das Bundesverfassungsgericht hatte gestern die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen für rechtens erklärt. Das Gericht wies Verfassungsbeschwerden von rund 50 Personen zurück. Die Impfpflicht etwa für Mitarbeiter von Heimen, Krankenhäusern und Arztpraxen war Mitte März in Kraft getreten.
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