Politik

Längere Lebensarbeitszeit könnte gesundheitlich problematisch sein

  • Dienstag, 4. August 2026
/picture alliance, Fotostand, K. Schmitt
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Berlin – Die Reform der gesetzlichen Altersrente steht derzeit ganz weit oben auf der politischen Agenda. Dabei geht es zum einen um die Abschaffung der „Rente mit 63“ – also den abschlagsfreien Ruhestandsbeginn, wenn ein gesetzlich Versicherter mindestens 45 Versicherungsjahre aufweisen kann.

Ab dem Jahr 2032 soll das Renteneintrittsalter nach den Vorschlägen der Alterssicherungskommission zudem schrittweise an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Aus gesundheitlichen Gründen könnte es aber problematisch sein, die Lebensarbeitszeit im Rahmen der Rentenreform zu verlängern, wie ein Forschungsteam der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) kürzlich berichtet hat.

Die Arbeitsgruppe hat in dem Projekt „Wie lange können wir arbeiten? Die Entwicklung der Lebensarbeitszeit aus gesundheitlicher Perspektive“ das Verhältnis zwischen steigendem Renteneintrittsalter und der tatsächlichen gesunden Lebensarbeitszeit untersucht.

Die zentrale Erkenntnis: Die Entwicklung der gesunden Lebensarbeitszeit passt oft nicht zum steigenden Renteneintrittsalter. Die Arbeitsgruppe um Juliane Tetzlaff von der Forschungs- und Lehreinheit Medizinische Soziologie an der MHH hat ihre Ergebnisse im European Journal of Public Health veröffentlicht (2026, DOI: 10.1093/eurpub/ckag059).

Das Forschungsprojekt der MHH stützt sich das Projekt auf Befragungsdaten aus dem Sozio-Ökonomischen Panel (SOEP), einer Längsschnittstudie, die Daten zu Lebensbedingungen, Einkommen und gesellschaftlichem Wandel in Deutschland erhebt, und der länderübergreifenden Längsschnittstudie „Survey of Health, Ageing and Retirement in Europe“. Die Forschenden nutzten zudem Daten aus den Jahren 2005 bis 2018 der AOK Niedersachen von mehr als drei Millionen Versicherten.

„Mit Blick auf die physische und mentale Lebensqualität profitieren Menschen mit höherem Bildungsniveau über die Zeit von einem Anstieg der gesunden Jahre zwischen dem 30. und 69. Lebensjahr und können im Schnitt deutlich mehr gesunde Jahre erwarten als Personen mit niedrigen Bildungsabschlüssen“, berichtet Tetzlaff über die Ergebnisse.

Diese Ungleichheiten hätten sich seit Mitte der 2000er-Jahre verschärft. Außerdem spiele die berufliche Belastung eine Rolle: Personen in Berufen mit hoher physischer oder psychosozialer Belastung haben der Untersuchung zufolge weniger gesunde Jahre im Erwerbsalter zu erwarten.

„Insgesamt zeigt unsere Studie, dass die gesundheitliche Entwicklung oft nicht mit dem Anstieg der Lebensarbeitszeit Schritt hält“, stellt die Wissenschaftlerin fest. Gerade bei den jüngeren Altersgruppen sei ein negativer Trend zu verzeichnen.

„Vor allem in der Altersspanne zwischen 18 und 44 Jahren nimmt die Zahl der Lebensjahre in guter subjektiver Gesundheit im erwerbsfähigen Alter ab, während gleichzeitig Muskel-Skelett-Erkrankungen zunehmen, die für einen erheblichen Teil der Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland verantwortlich sind“, so Tetzlaff.

Gründe für diese Entwicklung könnten nach Ansicht der Public-Health-Expertin eine Zunahme der Adipositas-Fälle sowie belastende Veränderungen in der Arbeitswelt sein. Sie empfiehlt daher eine frühere gesundheitliche Prävention. „Präventionsprogramme setzen derzeit noch zu oft erst im höheren Lebensalter an, wenn bereits gesundheitliche Einschränkungen vorliegen“, kritisiert sie.

Die Alterssicherungskommission hatte im Juni 33 Vorschläge einschließlich der Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte vorgelegt. Damals hatten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die SPD-Führung nach Übergabe der Vorschläge erklärt, sie wollten das Paket möglichst eins zu eins umsetzen.

Jetzt ist aber ein neuer Streit entbrannt. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) und die beiden anderen CDU-Ministerpräsidenten in Ostdeutschland – Michael Kretschmer (Sachsen) und Mario Voigt (Thüringen) – hatten gemeinsam gefordert, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren zu erhalten. Sie begründeten dies damit, dass viele Menschen in Ostdeutschland im Alter ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen sind.

Die SPD-Regierungschefinnen des Saarlands und Mecklenburg-Vorpommerns, Anke Rehlinger und Manuela Schwesig, erteilten inzwischen der Abschaffung der „Rente mit 63“ ebenfalls eine Absage. Der CDU-Arbeitnehmerflügel hält Nachbesserungen an den Reformplänen für nötig – und will verlässliche Übergangsregelungen.

Unionsfraktionschef Thorsten Frei zeigte sich auf Welt TV „schon ein bisschen“ überrascht, dass sich ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten gegen das Aus der „Rente mit 63“ stellen. Der Unionsfraktionschef hofft, die kritischen Länderchefs noch umstimmen zu können, sobald der Referentenentwurf aus dem Bundessozialministerium vorliege.

Frei verwies auf die Vorarbeit der Rentenkommission. Er sehe nicht, „dass wir klüger sein sollten als die Wissenschaftler und Politiker, die in der Alterssicherungskommission mitgearbeitet haben“, sagte er. Der stellvertretende Vorsitzende der Rentenkommission, Pascal Reddig (CDU), warnte ebenfalls davor, einzelne Bausteine aus der Gesamtreform herauszulösen.

hil/dpa/afp

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