Ärzteschaft

Lasertherapie von Narben muss ärztliche Leistung bleiben

  • Freitag, 4. Oktober 2024
/blackday, stock.adobe.com
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Berlin – Eine spezialisierte, individuell abgestimmte Laserbehandlung kann Narben deutlich reduzieren. Nötig ist allerdings eine ärztliche Untersuchung und Betreuung während der Behandlung. Darauf weist die Vereini­gung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) hin.

„Unverzichtbar ist eine medizinische Grunduntersuchung, die den allgemeinen Hauttyp erfasst und außerdem berücksichtigt, welche Medikamente die Patientin oder der Patient einnimmt“, erläuterte Katrin Müller aus dem Vorstand der VDÄPC.

Zu der Voruntersuchung gehöre auch, Schmerzen an den Narben zu erfassen und zu kategorisieren sowie mögliche Infektionen zu berücksichtigen, die Auswirkungen auf die Haut haben könnten, zum Beispiel Her­pesinfektionen.

Müller betont, dass Patienten daher darauf achten sollten, von Fachärzten untersucht und betreut zu werden. „Es genügt keinesfalls, wenn ein Zentrum zwar ärztlich geleitet wird, die eigentliche Untersuchung und Be­treu­ung aber nicht fachärztlich erfolgt“, so die Expertin. Nach den genauen Voruntersuchungen können Laser das Erscheinungsbild bei Narben laut den Experten verbessern.

„Nach drei bis sechs Behandlungen ist eine Volumenverminderung der Narben von 30 bis 50 Prozent möglich und eine Symptomreduktion – zum Beispiel bei den Schmerzen, bei Rötungen oder bei narbenbedingten Bewegungseinschränkungen – von mehr als 50 Prozent grundsätzlich möglich“, sagte Anna Lucca Meynköhn von der Klinik für Hand-, Plastische und Rekonstruktive Chirurgie – Schwerbrandverletztenzentrum der Klinik für Plastische Chirurgie der Universität Heidelberg.

„Laserbehandlungen bei entstellenden, schmerzenden und/oder bewegungseinschränkenden Narben sind eine fachärztliche Leistung“, betont der Präsident der VDÄPC, Detlev Hebebrand.

hil

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