Delegation der Propofol-Gabe bei Bronchoskopien laut Gutachten möglich

Berlin – Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fortführung einer Sedierung von Patienten mit Propofol im Rahmen der flexiblen Bronchoskopie an medizinisches Assistenzpersonal delegiert werden.
Das geht aus einer von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) in Auftrag gegebenen kurzgutachterlichen Stellungnahme hervor. Laut DGP war diese Frage bisher nicht eindeutig geklärt.
„Die Rahmenbedingungen sind damit abgesteckt“, sagte der ehemalige DGP-Präsident Torsten Bauer. Die Pneumologie sei ganz klar in einer Entwicklungsphase zu mehr Delegation. „Entsprechend suchen wir nach Möglichkeiten, die Fachlichkeit unseres hervorragend ausgebildeten Assistenzpersonals einbeziehen zu können“, so Bauer.
Dafür beschreibt das Gutachten mögliche Aufgaben, die durch medizinisches Assistenzpersonal übernommen werden können. In vielen Kliniken werde bereits komplikationslos die skizzierte Vorgehensweise gelebt. So sehe man sich auch in der aktuellen Praxis bestätigt, verwies Bauer.
Der DGP zufolge macht die kurzgutachterliche Stellungnahme den Weg frei für die S2k-Leitlinie Sicherheit der flexiblen Bronchoskopie, deren Veröffentlichung rund um den Jahreswechsel geplant ist. Diese soll laut Bauer mit Jahrzehnte alten Ansichten aufräumen.
„Das Problem in der Fragestellung der Delegation, und damit der Patientensicherheit, ist derzeit, dass vor Gericht die Fachinformation entscheidend ist und nicht die Leitlinie der Fachgesellschaft“, erklärte er. „Die Fachinformation zu Propofol ist aber älter als 20 Jahre.“ Der Hersteller müsste neue Studien durchführen, um ein Update zu veröffentlichen.
Bauer ist überzeugt, dass sich durch das Gutachten zur Delegation der Verabreichung von Propofol im Rahmen diagnostischer Bronchoskopien sich die Rechtslage jetzt ändern wird. „Die Leitlinie wird ab Erscheinen einen viel größeren Stellenwert einnehmen als die Fachinformation“, sagte er.
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