Politik

Lauterbach erteilt Ende der Maskenpflicht im Gesundheitswesen eine Absage

  • Dienstag, 17. Januar 2023
/lithiumphoto, stock.adobe.com
/lithiumphoto, stock.adobe.com

Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einem raschen Ende der Coronamaskenpflicht im Gesundheitswesen eine Absage erteilt. Dafür hatten sich gestern die Bundesärztekammer (BÄK) und heute auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eingesetzt.

Lauterbach sagte im TV-Sender Welt, es gelte, besonders vulnerable Menschen gut zu schützen. Er ver­wies unter auf ältere Menschen, die in einem Wartezimmer sitzen und sich infizieren könnten, weil dort Aerosole seien. Daher bleibe es bei der Maskenpflicht in Praxen und Kliniken, auch wenn sie in Fernzügen zum 2. Februar ausgesetzt werde, machte Lauterbach deutlich.

Man schlage vor, die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen zum 2. Februar dieses Jahres auszusetzen und den Praxen die Entscheidung über eine erforderliche Maskenpflicht selbst zu überlassen, schrieb hinge­gen die KBV in einer Stell­ung­nahme zu einer Verordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), mit dem die Maskenpflicht im Fernverkehr zum 2. Februar ausgesetzt werden soll.

Die KBV begründet die Forderung zum einen durch die im Vergleich zu 2021 geringere Krankheitslast, auf­grund von Impfungen und erfolgten COVID-19-Infektionen.

Zum anderen würden nicht in allen Praxen Hochrisikopatienten behandelt beziehungsweise sei das Infek­tions­­­risiko nicht gleich hoch, so dass eine differenzierte und individuelle Regelung zwingend notwendig sei, erklärte die KBV weiter. „Die Ausgangslage beim Augenarzt oder beim Psychotherapeuten ist eine andere, als zum Beispiel in einer Infektionssprechstunde beim HNO-Arzt oder Hausarzt.“

„Wir brauchen in medizinischen Einrichtungen keine generelle, gesetzliche Maskenpflicht mehr. Nicht jede Ein­richtung hat mit Hochrisikopatienten zu tun“, hatte auch BÄK-Präsident Klaus Reinhardt gestern der Welt gesagt. Über das Tragen einer Maske sollten deshalb die Praxen unter Berücksichtigung von Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) selbst entscheiden können.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte das Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr zum 2. Februar angekündigt. Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann aber noch in Krankenhäu­sern, Pflege­heimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.

Für den öffentlichen Personennahverkehr sind die Bundesländer verantwortlich. In einigen Ländern gibt es im ÖPNV bereits keine Maskenpflicht mehr, bis Anfang Februar ziehen die anderen Länder nach.

may/EB/dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung