Reinhardt für Ende der Maskenpflicht im Gesundheitswesen

Berlin – Für ein Ende der gesetzlichen Maskenpflicht im Gesundheitswesen plädiert der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) Klaus Reinhardt. „Wir brauchen in medizinischen Einrichtungen keine generelle, gesetzliche Maskenpflicht mehr. Nicht jede Einrichtung hat mit Hochrisikopatienten zu tun“, sagte Reinhardt der Welt.
Über das Tragen einer Maske sollten deshalb die Praxen unter Berücksichtigung von Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) selbst entscheiden können. „Menschen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind, sollten eigenverantwortlich eine Maske aufsetzen oder mit dem Arzt vereinbaren, dass sie zu Randzeiten der Sprechstunde vorbeikommen“, so Reinhardt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte das Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr zum 2. Februar angekündigt. Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann lediglich noch in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
Für den öffentlichen Personennahverkehr sind die Bundesländer verantwortlich. In einigen Ländern gibt es im ÖPNV bereits keine Maskenpflicht mehr, bis Anfang Februar ziehen die anderen Länder nach.
Reinhardt sprach sich ferner dafür aus, das RKI zu einem unabhängigen Institut zu machen. Derzeit ist es dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) unterstellt.
Als solches könne es sich schwer aus politischen Debatten heraushalten, monierte Reinhardt. „Wenn die Politik also tatsächlich wissenschaftlich unabhängigen Rat einholen will, braucht es hierfür auch ein politisch unabhängiges Institut.“
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