Ärzteschaft

Lebererkrankungen: Therapieempfehlungen für COVID-19-Patienten

  • Dienstag, 26. Mai 2020
/Sebastian Kaulitzki, stock.adobe.com
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Hannover – Die Deutsche Leberstiftung hat Empfehlungen zur Versorgung von Patienten mit Lebererkrankungen während der Coronapandemie herausgegeben. Sie beruhen auf einem Positionspapier der European Association for the Study of the Liver (EASL) und der European Society of Clinical Microbiology and Infectious Diseases.

Im Augenblick existierten noch wenige Daten über die Wechselwirkungen einer bereits bestehenden Lebererkrankung und den Verlauf einer Infektion mit dem Coronavirus, hieß es aus der Leberstiftung. Gleichwohl gehörten Patienten mit fortgeschrittenen Leber­er­krank­ungen sowie Lebertransplantierte vermutlich zu den Risikopatienten für COVID-19.

In dem Papier geht es aber nicht nur um die Versorgung von Patienten mit einer akuten Coronainfektion, sondern auch um die langfristige Versorgung der Leberpatienten im Umfeld der Coronapandemie.

„Trotz der aktuellen Situation ist es für die Betroffenen elementar, eine angemessene Ver­sorgung von Patienten mit chronischer Lebererkrank­ung aufrechtzuerhalten“, erklärte Mar­kus Cornberg, einer der Autoren, leitender Oberarzt der Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Endokrino­logie an der Medizinischen Hochschule Hannover und Medizinischer Geschäftsführer der Deutschen Leberstiftung. Man müsse Wege finden, diese Versorgung zu realisieren, wenn die Ressourcen im Gesund­heitswesen begrenzt seien.

Das Papier enthält daher Empfehlungen für Ärzte, die Patienten mit chronischen Leber­krankheiten behandeln, einen Algorithmus für die Priorisierung der Versorgung von Pa­tienten mit einer chronischen Lebererkrankung und einen Überblick über die aktuellen Behandlungsmöglichkeiten, um Ärzte bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Die Autoren weisen unter anderem daraufhin, dass SARS-CoV-2 durchaus auch in der Le­ber auftreten könnte. „Somit können auch Leberbiopsien und sicherlich Koloskopien ein Virenübertragungsrisiko bergen, wenn sie nicht unter Einhaltung strenger Infektions­kon­trollmaßnahmen durchgeführt werden“, schreiben sie.

hil

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