Leichterer Zugang zu Literatur: Kritik an Gesetz für Sehbehinderte

Berlin – Experten kritisieren einen Gesetzentwurf, der Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung einen besseren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken verschaffen soll.
Mit dem Entwurf werde die Marrakesch-Richtlinie „nur unzureichend“ umgesetzt, sagte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, heute bei einer Anhörung im Bundestag. Im Ergebnis gebe es keine deutliche Verbesserung der bisherigen Situation, sondern eine stärkere finanzielle und administrative Belastung der Blindenbibliotheken.
Mit dem Gesetz sollen blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehindertere Menschen ohne Erlaubnis des Urhebers barrierefreie Kopien von Werken zum eigenen Gebrauch herstellen oder von einer Hilfsperson herstellen lassen dürfen.
Außerdem sollen Blindenbibliotheken und andere befugte Stellen barrierefreie Kopien herstellen dürfen und sie Betroffenen zur Verfügung stellen oder mit anderen befugten Stellen austauschen dürfen. Nutzungen seien angemessen zu vergüten. Der Vertrag von Marrakesch regelt die entsprechenden Voraussetzungen auf internationaler Ebene.
Dusel erklärte, er werbe dafür, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren noch einmal kritisch zu überprüfen, die Vergütungspflicht zu streichen und die Bibliotheken finanziell besser auszustatten.
Dies forderten auch die Sachverständigen der Blinden- und Sehbehindertengremien. Der vorgelegte Entwurf werde dem Anliegen des Vertrags von Marrakesch, den Mangel an barrierefreier Literatur für sehbehinderte Menschen weltweit zu beseitigen, nicht gerecht, hieß es übereinstimmend.
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