Bundeskabinett will Blinden besseren Zugang zu Literatur ermöglichen

Berlin – Die Bundesregierung will den Zugang von blinden und sehbehinderten Menschen zur Literatur verbessern. Dazu beschloss das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf von Bundesverbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) zur Umsetzung der „Marrakesch-Richtlinie“.
Die neuen Vorschriften erlauben es künftig blinden, sehbehinderten oder anderweitig lesebehinderten Menschen, barrierefreie Formate von urheberrechtlich geschützten Texten herzustellen – dazu gehören etwa die Umwandlung in Brailleschrift oder die Herstellung von barrierefreien Hörbüchern. Eine Zustimmung des Urhebers wird demnach dazu nicht benötigt.
Bislang liegen laut Bundesregierung nur rund fünf Prozent der weltweit veröffentlichten Werke der Literatur in barrierefreien Formaten vor. Barley sagte, „die gleichberechtigte Teilhabe an Gesellschaft, Wissen und Kultur ist ohne Zugang zur Literatur nicht denkbar“.
Die „Marrakesch-Richtlinie“ der EU geht auf den völkerrechtlichen Vertrag von Marrakesch zurück, der 2013 im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ausgehandelt wurde. Er soll weltweit eine bessere Versorgung mit barrierefreier Literatur sicherstellen. Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf soll die Richtlinie nun in deutsches Recht umgesetzt werden.
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