Vermischtes

Leiharbeit in Pflegeberufen eher selten

  • Donnerstag, 21. November 2024
/picture alliance, epd-bild, Tim Wegner
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Berlin – Sogenannte Überlassungsmodelle – also Leiharbeit – sind in der Pflege eine Ausnahme. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion hervor.

Danach waren im März 2024 rund 1,72 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Pflegeberufen tätig, darunter 532.000 als Pflegehilfskräfte und 1,19 Millionen als Pflegefachkräfte.

Die Zahl der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Pflegeberufen lag bei rund 39.000, darunter rund 8.400 Pflegehilfskräfte und rund 30.500 Pflegefachkräfte. Das waren zehn Prozent weniger als ein Jahr zuvor heißt es in der Antwort mit Verweis auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

Im übrigen Arbeitsmarkt in Deutschland waren im März 2024 der Antwort zufolge rund 638.000 Leiharbeiter sozialversicherungspflichtig tätig. Auch hier gab es einen Rückgang von rund zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege könne einen Beitrag dazu leisten, kurzfristig und flexibel auf Belastungsspitzen zu reagieren, erläuterte die Bundesregierung.

Allerdings seien die Leiharbeitnehmer nicht dauerhaft in ein Pflegeteam eingebunden und könnten auch keine langfristige Bindung zu den Pflegebedürftigen aufbauen.

Es müsse daher vor allem darum gehen, die Arbeitsbedingungen für die Stammbelegschaft zu verbessern und die Attraktivität des Pflegeberufes zu steigern, heißt es in der Antwort weiter.

hil

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