Leiharbeitskräfte dürfen Streik nicht torpedieren

Hamburg – Personalausfälle am Streiktag dürfen nicht durch den Einsatz von Leiharbeitskräften kompensiert werden. Das hat das Arbeitsgericht Hamburg nach Angaben des Marburger Bundes (MB) gestern in einer Eilentscheidung nach mündlicher Verhandlung entschieden.
Gestritten haben sich das Krankenhaus Tabea und der MB. Nachdem sich das Arbeitsgericht der Rechtsauffassung des Marburger Bundes angeschlossen gehabt habe, habe das Krankenhaus Tabea zugestimmt, an dem heutigen Streiktag keinen einzigen Leiharbeitnehmer einzusetzen, teilte der MB mit.
Am Krankenhauses Tabea in Hamburg-Blankenese sind Ärzte heute erneut für einen arztspezifischen Tarifvertrag in den Ausstand getreten. Neben dem Haus in Hamburg streiken heute auch Ärzte des St. Josefs-Krankenhauses und des Loretto-Krankenhauses in Freiburg. Für den Tag gilt in den Krankenhäusern eine Notdienstvereinbarung.
Hintergrund des Ausstands ist ein Tarifkonflikt zwischen der Ärztegewerkschaft und der Artemed SE Klinikgruppe. Ziel des MB ist ein bundesweit einheitlicher Tarifvertrag für alle Ärzte der Klinikgruppe. Artemed will nach Angaben der Gewerkschaft aber nicht darüber sprechen.
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