Ärzteschaft

Leiharbeitskräfte dürfen Streik nicht torpedieren

  • Dienstag, 9. April 2024
/picture alliance, Peter Kneffel
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Hamburg – Personalausfälle am Streiktag dürfen nicht durch den Einsatz von Leiharbeitskräften kompensiert werden. Das hat das Arbeitsgericht Hamburg nach Angaben des Marburger Bundes (MB) gestern in einer Eilent­scheidung nach mündlicher Verhandlung entschieden.

Gestritten haben sich das Krankenhaus Tabea und der MB. Nachdem sich das Arbeitsgericht der Rechtsauffas­sung des Marburger Bundes angeschlossen gehabt habe, habe das Krankenhaus Tabea zugestimmt, an dem heutigen Streiktag keinen einzigen Leiharbeitnehmer einzusetzen, teilte der MB mit.

Am Krankenhauses Tabea in Hamburg-Blankenese sind Ärzte heute erneut für einen arztspe­zifischen Tarif­ver­trag in den Ausstand getreten. Neben dem Haus in Hamburg streiken heute auch Ärzte des St. Josefs-Kranken­hauses und des Loretto-Kranken­hauses in Freiburg. Für den Tag gilt in den Krankenhäu­sern eine Notdienstver­einbarung.

Hintergrund des Ausstands ist ein Tarifkonflikt zwischen der Ärztegewerkschaft und der Artemed SE Kli­nik­gruppe. Ziel des MB ist ein bundesweit einheitlicher Tarifvertrag für alle Ärzte der Klinikgruppe. Artemed will nach Angaben der Gewerkschaft aber nicht darüber sprechen.

may/EB

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